Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 16. September 2025 | Teil römisch drei |
134. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2460 Ausschussbericht 2515 Sitzung 259,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11475 Sitzung 966,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in japanischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 27, des Abkommens wurden am 26. Juni 2024 bzw. 10. September 2025 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, mit 1. Dezember 2025 in Kraft.
Stocker