Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 6. August 2025 | Teil römisch drei |
120. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken |
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Barbados das Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 78 aus 2025,) ratifiziert und dabei gemäß Artikel 16, Absatz 2, angegeben, die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen für die Artikel 7 -, 15, von Teil römisch zwei dieses Übereinkommens zu übernehmen.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, Absatz 3, für Barbados am 7. Juli 2026 in Kraft.
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