BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 11. Juli 2025

Teil römisch drei

105. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

105. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 2025,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Ruanda1

10. Jänner 2025

São Tomé und Príncipe1

5. Juni 2025

Vanuatu1

5. Juni 2025

Armenien1 hat eine Mitteilung zu den zentralen Behörden und Kontaktstellen gemäß den Artikel 24, 27 und 35 mit Wirkung vom 17. Dezember 2024 abgegeben.

Die Niederlande1 haben eine Mitteilung zu den zentralen Behörden und Kontaktstellen gemäß den Artikel 24 und 27 mit Wirkung vom 11. Juni 2025 abgegeben.

Stocker

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.