Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 11. Juli 2025 | Teil römisch drei |
105. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 2025,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Ruanda1 | 10. Jänner 2025 | |
São Tomé und Príncipe1 | 5. Juni 2025 | |
Vanuatu1 | 5. Juni 2025 | |
Armenien1 hat eine Mitteilung zu den zentralen Behörden und Kontaktstellen gemäß den Artikel 24, 27 und 35 mit Wirkung vom 17. Dezember 2024 abgegeben.
Die Niederlande1 haben eine Mitteilung zu den zentralen Behörden und Kontaktstellen gemäß den Artikel 24 und 27 mit Wirkung vom 11. Juni 2025 abgegeben.
Stocker
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.