Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 3. Jänner 2025 | Teil römisch drei |
1. Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 283 Ausschussbericht 522 Sitzung 68. Bundesrat:, Ausschussbericht 10151 Sitzung 891.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Juni 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Artikel 47, Absatz eins, mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Gemäß einer Erklärung Dänemarks findet das gegenständliche Abkommen auf die Färöer-Inseln und Grönland keine Anwendung.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 216 vom 24.8.2018 Seite 4, veröffentlicht.
Nehammer