BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 3. Jänner 2025

Teil römisch drei

1. Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 283 Ausschussbericht 522 Sitzung 68. Bundesrat:, Ausschussbericht 10151 Sitzung 891.)

1.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Juni 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Artikel 47, Absatz eins, mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Gemäß einer Erklärung Dänemarks findet das gegenständliche Abkommen auf die Färöer-Inseln und Grönland keine Anwendung.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 216 vom 24.8.2018 Seite 4, veröffentlicht.

Nehammer