Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 11. Juli 2024 | Teil römisch eins |
80. Bundesgesetz: | IFI-Beitragsgesetz 2024 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2600 Ausschussbericht 2676 Sitzung 270,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund übernimmt im Rahmen der Kapitalerhöhungen internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, folgende zusätzliche Kapitalanteile:
Der Bund beteiligt sich an der dreizehnten Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-13) mit 18 542 000,00 €.
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte und am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph 2, genannten internationalen Finanzinstitution zu erstellen und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen betraut.
Van der Bellen
Nehammer