35. Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, BGBl. I Nr. 93/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2023, wird wie folgt geändert:Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2022,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2023,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 1 wird nach Abs. 2b folgender Abs. 2c eingefügt:In Paragraph eins, wird nach Absatz 2 b, folgender Absatz 2 c, eingefügt:
„(2c)Absatz 2 c,Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 60 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 zusätzlich zur Verfügung gestellt.“Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 60 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Absatz eins, Ziffer eins, zusätzlich zur Verfügung gestellt.“
2.Novellierungsanordnung 2, Dem § 8 wird folgender Abs. 7 angefügt:Dem Paragraph 8, wird folgender Absatz 7, angefügt:
„(7)Absatz 7,§ 1 Abs. 2c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“Paragraph eins, Absatz 2 c, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2024, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Van der Bellen
Nehammer