Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 2. Oktober 2024 | Teil römisch eins |
142. Kundmachung: | Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten und Niederösterreich |
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 63 aus 2024,, ist gemäß ihrem Artikel 15, Absatz eins, zweiter Satz zwischen dem Bund und dem Land Kärnten mit 1. August 2024 und zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit 1. Oktober 2024 in Kraft getreten.
Edtstadler