Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 18. Dezember 2024 | Teil römisch zwei |
386. Verordnung: | Sicherheitserklärungs-V |
Auf Grund des Paragraph 3, Absatz 8, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 2024, wird verordnet:
Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben.
Mit der Vollziehung dieser Verordnung ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.
Diese Verordnung samt Anlage tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Polaschek