BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 16. Dezember 2024

Teil römisch zwei

372. Verordnung:

Änderung der Post-Erhebungs-Verordnung

372. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019) geändert wird

Auf Grund des Paragraph 52, des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2009,, zuletzt geändert durch Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2024,, wird verordnet:

Die Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-ErhebungsVerordnung – PEV 2019), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2019,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, wird nach dem Wort „Quartalswerte“ die Wortfolge „bzw. Jahreswerte“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 2, Die bisherige Ziffer 10, in Paragraph eins, Absatz 2, erhält die Bezeichnung Ziffer 14,

Novellierungsanordnung 3, Die bisherige Ziffer 11, in Paragraph eins, Absatz 2, erhält die Bezeichnung Ziffer 15,

Novellierungsanordnung 4, Die bisherige Ziffer 12, in Paragraph eins, Absatz 2, erhält die Bezeichnung Ziffer 16,

Novellierungsanordnung 5, Nach Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 9, werden folgende Ziffer 10, 11, 12 und 13 eingefügt:

  1. Ziffer 10
    Jahreswerte zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,
  2. Ziffer 11
    Jahreswerte über verloren gegangene Sendungen,
  3. Ziffer 12
    Jahreswerte über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,
  4. Ziffer 13
    Jahreswerte zu Nachhaltigkeitskennzahlen,“

Novellierungsanordnung 6, Paragraph 2, samt Überschrift lautet:

Statistische Einheiten

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd. Paragraphen 25 und 26 PMG, für die während des vorausgegangenen Kalenderjahres im Durchschnitt mehr als 50 Personen tätig und an der Erbringung von Postdiensten beteiligt waren. Zu berücksichtigen sind dabei alle im Unternehmen tätigen Personen, die zumindest teilweise mit Tätigkeiten betraut sind, die in Zusammenhang mit der Erbringung von Postdiensten stehen.
  2. Absatz 2,Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit als Postdiensteanbieter während eines Kalenderjahres sind für die Berechnung des Durchschnittes nur jene Monate heranzuziehen, in denen die Tätigkeit als Postdiensteanbieter ausgeübt wurde.“

Novellierungsanordnung 7, In Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer eins, wird nach dem Wort „Quartalsstatistiken“ die Wortfolge „bzw. Jahresstatistiken“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 8, In Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 9, wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt; folgende Ziffer 10, 11, 12 und 13 werden angefügt:

  1. Ziffer 10
    Jahresstatistiken zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,
  2. Ziffer 11
    Jahresstatistiken über verloren gegangene Sendungen,
  3. Ziffer 12
    Jahresstatistiken über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,
  4. Ziffer 13
    Jahresstatistiken zu Nachhaltigkeitskennzahlen.“

Novellierungsanordnung 9, Paragraph 8, samt Überschrift lautet:

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 01.04.2019 in Kraft. Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 105 aus 2013,, tritt mit Ablauf des 31.03.2019 außer Kraft.
  2. Absatz 2,Paragraphen eins, Absatz 2, 2, 7, Absatz 2,, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 2024, treten mit 01.01.2025 in Kraft.“

Novellierungsanordnung 10, Anlage 1 lautet:

Anlage 1

Erhebungsbereich: Sendungsmengen

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Briefsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg) sowie nach Priority oder Nicht-Priority-Sendung

Paketsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Zeitungen & Zeitschriften

Stück

Jahr

 

Einschreibsendungen

Stück

Jahr

 

Wertsendungen

Stück

Jahr

 

Behördliche Schriftstücke (RSa, RSb)

Stück

Jahr

 

Sonstige adressierte Sendungen Inland

Stück

Jahr

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)

Briefsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Paketsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Briefsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen

Paketsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Zustellort von Sendungen

Anzahl

Jahr

Anzahl der Paketsendungen nach Zustellort (Adresse, Paketbox, Paketshop,…) unterschieden nach dem Zeitpunkt der erfolgreichen Zustellung (erster, zweiter, weiterer Zustellversuch)

Verloren gegangene Sendungen

Anzahl

Jahr

Anzahl der aufgegebenen Sendungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen zugestellt oder an den Absender retourniert werden konnten, unterschieden nach Briefen und Paketen (verloren gegangene Sendungen)“

Novellierungsanordnung 11, Anlage 2 lautet:

„ Anlage 2

Erhebungsbereich: Umsätze

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Umsätze aus Briefsendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg)

Umsätze aus Paketsendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Umsätze aus Zeitungen & Zeitschriften

Euro

Jahr

 

Umsätze aus Einschreibsendungen

Euro

Jahr

 

Umsätze aus Wertsendungen

Euro

Jahr

 

Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RSa, RSb)

Euro

Jahr

 

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland

Euro

Jahr

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)

Umsätze aus Briefsendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Umsätze aus Paketsendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkasten, Verteilzentrum

Umsätze aus Briefsendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen

Umsätze aus Paketsendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)“

Novellierungsanordnung 12, Anlage 3 lautet:

„Anlage 3

Erhebungsbereich: Sonstige Informationen

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

 

Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

 

Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

 

Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

Unterschieden nach Abholstationen im Eigentum des Postdiensteanbieters und angemieteten Abholstationen

Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte

Anzahl an Hausbrieffachanlagen

Anzahl

Jahreswert

Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte

Beschwerden

Anzahl

Jahreswert

Anzahl der bei den Postdiensteanbietern eingegangenen Beschwerden unterschieden nach Brief, Paket, andere Sendungen, Annahmestellen und sonstige Beschwerdegründe

Nachhaltigkeitskennzahlen

Anzahl

Stand per Jahresletzten

Fahrzeuge unterschieden nach Fahrzeugklassen „Fahrzeuge über 3,5t“, „Fahrzeuge bis inkl. 3,5t“, „Mopeds“, „(Lasten)Fahrräder“ sowie nach Antriebsart Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro“

Steinmaurer