Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 15. Oktober 2024 | Teil II |
278. Verordnung: | Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik und zur Tschechischen Republik |
Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 2, des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 206 aus 2021,, wird verordnet:
Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 16. Oktober 2024, 00.00 Uhr, bis 15. April 2025, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Slowakischen Republik im Verkehr zu Lande und zu Wasser und zur Tschechischen Republik im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 15. April 2025 außer Kraft.
Karner