Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 3. September 2024 | Teil II |
240. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2024 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2024,, wird verordnet:
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der A 4 Ost Autobahn der Abschnitt von km 0,24 der Richtungsfahrbahn bzw. km 0,34 der Rampe 3 (Knoten Prater) bis km 3,21 der Richtungsfahrbahn festgelegt.
Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Diese Verordnung tritt mit 10. September 2024 in Kraft.
Gewessler