Anlage B/sp

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 2

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 2

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 1

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 20

(römisch vier a)

Sportkunde

mindestens 6

III5)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

117

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom6)

3-15

 

Summe autonomer Bereich

höchstens 19

 

Gesamtwochenstundenzahl

130-136

 

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 In der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

1

2

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

4

3

3

3

13

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

6

römisch drei

Chemie

2

2

4

(römisch drei)

Physik

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

2

römisch zwei

Musik

2

12)

2

+1

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

Bewegung und Sport3)

7

7

6

4

24

(römisch vier a)

Sportkunde3)

1

1

2

2

6

III4)

Summe der Pflichtgegenstände

35

31

32

32

130

 
       

bb) Wahlpflichtgegenstände

  

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Alternative Pflichtgegenstände.

3 Typenbildende Pflichtgegenstände.

4 In der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen:

Sportkunde

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch drei

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung, mit folgenden Abweichungen:

PHYSIK

Wie Anlage A für das Gymnasium.

MUSIK

Wie Anlage A.

KUNST UND GESTALTUNG

Wie Anlage A.

BEWEGUNG UND SPORT

Wie Anlage A/sp.

SPORTKUNDE

Wie Anlage A/sp.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A/sp.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.