Hauptmodul Fertigteilproduktion: |
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik – Fertigteilproduktion verarbeitet Massivhölzer und Holzwerkstoffe wie zB Span-, Sperrholz- und Faserplatten, Schnittholzprodukte, aber auch andere Werkstoffe wie Metall- und Kunststoffbauteile zu Fertigbauteilen für Fenster, Türen, Treppen, Möbel und Möbelbauteile. Sie stellt die Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) ein, überwacht den Produktionsprozess, führt Vormontagen durch und baut die Fertigteile zusammen. Sie bestückt die Maschinen mit Bearbeitungswerkzeugen (Sägeblättern, Zerspanungswerkzeugen) und Betriebsstoffen (Kühl- und Schmiermittel), überwacht den Bearbeitungsprozess und führt regelmäßig Qualitätskontrollen an den hergestellten Produkten durch. Bei Störungen behebt sie einfache Fehler selbst oder veranlasst die Behebung komplizierterer Maschinenfehler. |
Weiters bedient und überwacht sie Holztrocknungsanlagen und führt Holzschutzmaßnahmen und Oberflächenveredelungen durch. Sie schleift und säubert die Holzoberflächen und bearbeitet sie zB durch Beizen, Kalken, Bleichen, Räuchern, Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen. Die gefertigten Einzelteile werden vormontiert, Zusatzelemente und Hilfsstoffe (zB Griffe, Scharniere, Sonnenschutz, Dichtungen, elektrische Teile) angebracht und zu Fertigteilen zusammengebaut. |
Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen und arbeitet mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen, Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen sowie Messgeräten unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards. |
Hauptmodul Werkstoffproduktion: |
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik – Werkstoffproduktion kontrolliert und beurteilt die Qualität der gelieferten Massivhölzer und Holzwerkstoffe und sorgt für eine fachgerechte Lagerung. Vor der Verarbeitung von Rundhölzern (zB Fichte, Buche, Eiche, Kiefer) zu Holzwerkstoffen wie Parkett, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholzplatten und Holzleimprodukten bestimmt sie das erforderliche Arbeitsprogramm und stellt die erforderlichen Hölzer und Hilfsmittel bereit. Sie bestückt die Produktionsmaschinen und -anlagen (zB Entrindungs- und Zerspanungsanlagen, Scheibenhacker, Komponentenmischer, Beleimungsmaschinen, Form- und Pressenstraßen, Schleif- und Sägelinien) mit Bearbeitungswerkzeugen (zB Entrindungs- und Zerspanungswerkzeugen) und Betriebsstoffen (Kühl- und Schmiermitteln) und steuert und überwacht den Bearbeitungsprozess. An den fertigen Holzwerkstoffen führt sie regelmäßig Qualitätskontrollen durch. |
Weiters bedient und überwacht sie Holztrocknungsanlagen und führt Oberflächenbehandlungen und -veredelungen (zB Beschichten mit Furnieren, Folien, Kunststoffen oder Lacken, Wachsen, Aufbringen von Holzschutzmitteln und -lasuren) durch. Die fertigen Holzwerkstoffe werden fachgerecht gelagert, verpackt und für den Weitertransport vorbereitet. |
Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen und arbeitet mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen, Produktionsmaschinen und Produktionsanlagen sowie Messgeräten unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards. |
Hauptmodul Sägetechnik: |
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik – Sägetechnik kontrolliert und beurteilt die Qualität der gelieferten Rundhölzer sowie Schnittholz und sorgt für eine fachgerechte Lagerung. Vor der Verarbeitung von Rundhölzern (zB Fichte, Buche, Eiche, Kiefer) zu Schnittholz bestimmt sie zunächst das erforderliche Arbeitsprogramm und wählt die geeigneten Rohhölzer aus. Sie legt Schnittgeschwindigkeit, Schnittabstand, Vorschub und andere Eigenschaften fest und stellt die Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen ein (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage). Sie bestückt die Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen mit Bearbeitungswerkzeugen (Sägeblättern, Zerspanungswerkzeugen) und Betriebsstoffen (Kühl- und Schmiermitteln), überwacht den Bearbeitungsprozess und kontrolliert die Qualität der hergestellten Produkte. |
Die Fachkraft sorgt bei fertigen Schnittholzprodukten (zB Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, Massivholzplatten, Hobel-ware, Profilholz, sägeraue Produkte) und Sägenebenprodukten (zB Rinde, Sägespäne, Sägemehl, Hack-schnitzel) für eine fachgerechte Trocknung und Lagerung . Sie kennt die Besonderheiten bei der natürlichen Trocknung im Freien oder auf überdachten Lagerplätzen, bei der die Hölzer auf einem Stapelunterbau aus Beton oder Stein gestapelt oder eben mittels Holztrocknungsanlagen getrocknet werden, führt diese durch und überwacht sie. Vor der Auslieferung paketiert und etikettiert sie die Hölzer. |
Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen und arbeitet mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen sowie Be- und Verarbeitungsmaschinen sowie Messgeräten unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards. |
Hauptmodul Fensterbautechnik: |
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik – Fensterbautechnik verarbeitet unterschiedliche Holzwerkstoffe, aber auch andere Werkstoffe wie Glas, Metall- und Kunststoffbauteile, zu Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren. Sie stellt die Be- und Verarbeitungsmaschinen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) ein, überwacht den Produktionsprozess, führt Vormontagen durch und baut die Fertigteile zusammen. Sie bestückt die Be- und Verarbeitungsmaschinen mit Bearbeitungswerkzeugen (zB mit Sägeblättern, Zerspanungswerkzeugen) und Betriebsstoffen (Kühl- und Schmiermittel), überwacht den Bearbeitungsprozess und führt regelmäßig Qualitätskontrollen an den hergestellten Produkten durch. Bei Störungen behebt sie einfache Fehler selbst oder veranlasst die Behebung komplizierterer Maschinenfehler. |
Weiters führt sie Oberflächenbehandlungen und -veredelungen durch. Sie schleift und säubert die Oberflächen und bearbeitet sie zB durch Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen. Die gefertigten Einzelteile werden weiterbearbeitet (Verglasung einbringen und verkleben), Zusatzelemente und Hilfsstoffe (zB Beschläge, Griffe, Sonnenschutz, Dichtungen, Einbruchsschutz, elektrische Teile) angebracht und zu Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren zusammengebaut. |
In ihren Aufgabenbereich fallen außerdem das Montieren und Befestigen sowie das anschließende Abdichten von im Betrieb hergestellten Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren. Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen und arbeitet mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen, Be- und Verarbeitungsmaschinen sowie Messgeräten unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards. |
Spezialmodul Design, Konstruktion und Projektmanagement: |
Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik mit der Spezialisierung Design, Konstruktion und Projektmanagement gehören das Planen, Entwerfen und Gestalten, nach eigenen Ideen (kreativ) oder nach Designvorgaben und Trends, von Holzprodukten (zB Fenster, Türen, Hebe- Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) und Nebenprodukten für die Serienproduktion. Dazu bedient sie sich unterschiedlicher innerbetrieblicher Konstruktions-Software (Computer Aided Design – CAD [rechnerunterstütztes Konstruieren]) oder anderer digitaler Tools, um Zeichnungen oder Simulationen sowie begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Kalkulationen, Dokumentationen, Montageanleitungen) zu erstellen. Bei der Gestaltung wählt die Fachkraft bereits die geeigneten Werk- und Hilfsstoffe, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen, sowie passende Produktionsverfahren aus. |
Im Rahmen ihrer Aufgaben arbeitet sie in Projekten mit und ist für die Umsetzung eigener Teilprojekte selbst verantwortlich. Berichte zum Projektfortschritt sowie andere Arbeitsergebnisse präsentiert die Fachkraft mit geeigneten Präsentationstechniken. |
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1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs sowie die betrieblichen Prozesse geben (zB betriebliche Kosten, Warenfluss).
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1.2 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Dienstleistungen, Produkte, Branche) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen benennen.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Kostenbewusstsein).
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1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritt, Ausbildungsplan).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt (auch im Umgang mit Arbeitsmitteln), Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.4.4eins Punkt 4 Punkt 4 Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.4.5eins Punkt 4 Punkt 5 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.4.6eins Punkt 4 Punkt 6 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen oder Gewerken (zB Elektrofachkräfte) übernommen werden müssen, identifizieren.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln und entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen werden soll.
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.6 Zielgruppengerechtes Verhalten und Kommunizieren |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (wie zB Ausbilderinnen/Ausbilder, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten, im Bewusstsein, dass sie als Mitarbeiter des Lehrbetriebs wahrgenommen wird.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 aus berufsadäquaten und betriebsspezifischen englischsprachigen Dokumenten (zB Datenblätter) Informationen entnehmen.
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1.7 Kundenorientiertes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderung kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.8 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthal-tungen berücksichtigen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehr-betriebs berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben in ihrem Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess mitwirken (zB Sicherheit, Effizienz, Qualität).
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und fachgerecht einsetzen.
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die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen, Be-triebs- und Hilfsmitteln (zB Geräte, Maschinen) im eigenen Tätigkeitsbereich beurteilen, Beschädigungen erkennen und weiterführende Maßnahmen setzen (zB melden, austauschen).
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA).
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einen Überblick über die Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen geben.
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berufsbezogene Gefahren (zB Fahrzeugverkehr im Betrieb, Sturz- und Brandgefahr, gefährliche Arbeitsstoffe, Staub- und Lärmbelastung in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben (zB Verwendung von Absauganlagen) sowie den berufsbezogenen Arbeitsmethoden verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich (zB Arbeitsplatz, Arbeitsmittel) sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Maßnahmen ergreifen (zB Hilfe holen).
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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einen Überblick über die Bedeutung der Holzwirtschaft in Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz sowie die Klimaschutzziele geben (zB in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Werkstoffen, Kreislaufwirtschaft).
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die grundlegenden gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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Ressourcen sparsam und nachhaltig verwenden.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen analoge Anwendungen ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hard-ware, Passwörtern).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche betriebsspezifische Software oder digitale Tools verwenden (zB Produktionsplanung).
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sich in der betriebsspezifischen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media).
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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4. Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik |
4.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die auszubildende Person kann |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die Rolle von (einheimischem) Holz als nachhaltige Rohstoff- und Energiequelle sowie dessen Gewinnung, verbunden mit einem dafür niedrigen Energiebedarf, beschreiben.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 die Verwendung von Holz als Schnittholz, Furnier, Holzwerkstoff oder als Faserstoff mit seinen klima- und umweltfreundlichen Eigenschaften (zB Kohlenstoffspeicher zur Abschwächung der globalen Erwärmung, Verbesserung des Raumklimas, kaskadische Nutzung) erläutern.
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 die Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften und Erkennungs-möglichkeiten unterschiedlicher Holzarten und Holzwerkstoffe beschreiben.
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4.1.44 Punkt eins Punkt 4 den berufsspezifischen Einsatz und die dafür notwendigen Qualitätsanforderungen an unter- schiedliche Holzarten und Holzwerkstoffe erklären.
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4.1.54 Punkt eins Punkt 5 die holz- und umweltgerechte (zB Schutz des Grundwassers bei Rundholz) Lagerung unterschiedlicher Holzarten sowie die Beurteilungskriterien bei der Eingangskontrolle als auch bei der Holzauswahl erläutern.
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4.1.64 Punkt eins Punkt 6 unterschiedliche Hölzer identifizieren und bestimmen (zB anhand von Farbe, Rinde, Härte, Struktur, Geruch, Ästen).
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4.1.74 Punkt eins Punkt 7 bei der Eingangskontrolle sowie bei der Beurteilung der Qualität unterschiedlicher Holzarten mitwirken.
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4.1.84 Punkt eins Punkt 8 beim Sortieren, Stapeln und holzgerechten Lagern unterschiedlicher Holzarten mitarbeiten.
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4.1.94 Punkt eins Punkt 9 den Einfluss der natürlichen und künstlichen Trocknung auf die Eigenschaften von verschiedenen Holzarten sowie die grundlegende Funktion von Holztrockenanlagen erläutern.
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4.1.104 Punkt eins Punkt 10 die Notwendigkeit des Schutzes von Holz erkennen sowie die Möglichkeiten des Holzschutzes grundlegend beschreiben (zB Auswahl geeigneter Holzarten, konstruktiver Holzschutz, Anwendung von Holzschutzmitteln).
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4.1.114 Punkt eins Punkt 11 anhand von Schadensbildern die Schädlinge grundlegend erkennen.
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4.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins technische Unterlagen lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, Qualitätssicherung (QS)-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.
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Skizzen und einfache Zeichnungen im eigenen Tätigkeitsbereich per Hand oder computerunter- stützt erstellen.
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4.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB analoge und digitale Messgeräte) für berufstypische Größen (zB Laufmeter, Quadratmeter, Festmeter, Raummeter, Kubikmeter, Atro-Tonne, Feuchtigkeit) beschreiben.
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unterschiedliche Messgeräte für berufstypische Größen auftragsbezogen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
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berufstypische Größen unter Anwendung von Messgeräten messen, ermittelte Daten dokumentieren und auf Plausibilität prüfen.
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berufsspezifische Berechnungen (zB Ausbeute, Verschnitt) durchführen.
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5. Kompetenzbereich: Produktionstechnik |
5.1 Produktionsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) grundlegend erläutern.
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5.1.25 Punkt eins Punkt 2 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB kontinuierlicher Verbesserungsprozess – KVP) zur Verbesserung und Optimierung erläutern.
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5.2 Produktion |
Die auszubildende Person kann |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins die Produktionsschritte für die Herstellung von betriebsspezifischen Produkten mit den dazu notwendigen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, samt deren Funktionsweise und Bedienung grundlegend erläutern.
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beim Umrüsten (zB Spannen und Richten oder Einsetzen von Werkzeugen) von betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen oder -anlagen für Produktionsumstellungen mitarbeiten.
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beim Niederfahren sowie Hochfahren der betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen oder -anlagen für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Maintenance), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, mitarbeiten.
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beim Bedienen, Überwachen und Sicherstellen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen oder -anlagen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, mitwirken.
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die Funktionsweise und Bedienung von betriebsspezifischen Förderanlagen erläutern.
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beim Bedienen, Überwachen und Sicherstellen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Förderanlagen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, mitwirken.
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die Anwendungs- und Einsatzgebiete von Oberflächenbehandlungsverfahren für Holzprodukte (zB Vorbehandeln, Schleifen, Beizen, Kalken, Bleichen, Räuchern, Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen) samt der dazu notwendigen Prozessschritte und Maschinen in Grundzügen beschreiben.
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5.3 Lagerung, Verpackung und Logistik |
Die auszubildende Person kann |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins die Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Materialbeschaffung, Materiallagerung, internen Materialfluss bis zur Produktauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten grundlegendend erläutern.
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beim Sicherstellen und Optimieren des Materialflusses in der Produktion mitwirken.
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die grundlegenden Verfahrensschritte für die Verpackung und anschließende sachgerechte Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit) der betriebsspezifischen Produkte mit den dazu notwendigen Maschinen oder Anlagen samt deren Funktionsweise und Bedienung erläutern.
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beim Überwachen und Sicherstellen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen für die Verpackung und anschließende sachgerechte Lagerung der betriebsspezifischen Produkte mitarbeiten.
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Produkte material- und transportgerecht verpacken und gegen Beschädigung schützen.
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beim Verladen von Produkten unter Berücksichtigung der Ladegutsicherung mitarbeiten.
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beim ressourcenschonenden und nachhaltigen Wiederverwenden von Verpackungsmaterialien mitarbeiten.
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5.4 Instandhaltung |
Die auszubildende Person kann |
5.4.15 Punkt 4 Punkt eins zB Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen, Maschinen, Materialien im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
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die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebensdauer der Arbeitsmittel erhöhen) grundlegend erläutern.
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bei einfachen Instandhaltungsarbeiten (zB Beseitigen von Störungen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen oder -anlagen, einfache mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) mitarbeiten.
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6. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement |
6.1 Automatisierungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins die Grundlagen der Elektrotechnik und Automatisierungstechnik sowie die Funktion der dazu notwendigen Geräte wie Sensoren und Messgeräte zur Messung von Zustandsgrößen in Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Temperatur, Geschwindigkeit), sowie die Erfassung, Verarbeitung, Übertragung und Anzeige der Messwerte (zB an ein Prozessleitsystem) erläutern.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.
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6.1.36 Punkt eins Punkt 3 die Anwendung der Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen (zB Ventile, Zy- linder, Medien) im Rahmen einfacher Automatisierungen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen erläutern.
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6.2 Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins die Bedeutung und Auswirkungen von branchenspezifischen Zertifizierungen, Normen und Richtlinien (zB CE (Conformité Européenne, Europäische Konformität)-Norm, RAL-Gütezeichen (Gütezeichen des Deutschen Institutes für Gütersicherung und Kennzeichnung), ISO (International Organization for Standardization, Internationale Organisation für Normung)-, PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes, Programm zur Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen)-, FSC (Forest Stewardship Council, Internationales Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft)-Zertifizierungen, IPPC (International Plant Protection Convention, Internatinales Pflanzenschutzübereinkommen)-Richtlinien) grundlegend erklären.
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das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten grundlegend erläutern.
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die Konsequenzen für den Produktionsfortschritt, die durch mangelhafte Ausführung von Auf- gaben entstehen, erkennen und beschreiben.
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bei fortlaufenden Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) und beim Setzen entsprechender Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden, Dokumentieren) mitwirken.
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beim Überprüfen von Produkten anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements mitarbeiten.
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7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Eingangskontrolle durchführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten und Holz-werkstoffe beurteilen.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 unterschiedliche Massivhölzer und Holzwerkstoffe sortieren und lagern.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften weiterer im Betrieb zum Einsatz kommenden Hilfsstoffe (zB Leime, Dichtmittel, Anbauteile, Lacke, Lasuren, Öle, Wachs) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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7.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins die bei der Messung von berufstypischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
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einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung) geben und deren Einfluss auf die Produktion erläutern.
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7.4 Fertigungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) schärfen, schränken, stauchen und härten sowie bestückte Werkzeuge behandeln.
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8. Kompetenzbereich: Produktionstechnik |
8.1 Produktionsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Produktionsdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) in Grundzügen erläutern.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zur Verbesserung und Optimierung (zB Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen.
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8.1.48 Punkt eins Punkt 4 die Grundlagen aktueller Rahmenbedingungen in der Holzindustrie (zB zunehmendes Umweltbewusstsein der Kunden/Kundinnen, steigende Automatisierung und Digitalisierung, erhöhte Umweltauflagen, steigende Energiekosten, innovative Verbundwerkstoffe) beschreiben.
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8.2 Produktion |
Die auszubildende Person kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die Arten, Anwendungen und Verfahren zur Herstellung von Furnieren erläutern.
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die Produktionsschritte (zB Trocknen, Sägen, Hobeln, Bohren, Dämpfen, Spannen, Pressen, Schleifen, Leimen) für die Herstellung von betriebsspezifischen Produkten (zB Fenster, Türen, Treppen, Möbel und Möbelteile aus Holz und anderen Werkstoffen) erläutern.
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den Aufbau, die Funktionsweise und Bedienung der betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, erläutern.
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Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten umrüsten, einrichten und einstellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln).
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Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Instandhaltung), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, herunterfahren und wieder hochfahren.
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Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Produkte (zB Fenster, Türen, Treppen, Möbel und Möbelteile) vormontieren und zusammen- bauen und Zusatzelemente (zB Scharniere, Griffe, Sonnenschutz) anbringen.
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Hilfsstoffe (zB Dichtmittel) anbringen, montieren und elektrische Komponenten nach Montageanleitungen einbauen.
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Förderanlagen (zB Kettenförderer, Rollenförderer, Hubtische, Drehtische, Kettenausschleuser, Vertikalförderer, Verfahrwagen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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die Anwendungs- und Einsatzgebiete von Oberflächenbehandlungs- und -veredelungsverfahren für Holzprodukte (zB Vorbehandeln, Schleifen, Beizen, Kalken, Bleichen, Räuchern, Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen) samt der dazu notwendigen Prozessschritte und Maschinen (zB Kaschieranlagen, Lackieranlagen, Walzenauftragsmaschinen) beschreiben.
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Maschinen zur Oberflächenbehandlung und -veredelung für Holzprodukte (zB Kaschieranla- gen, Lackieranlagen, Walzenauftragsmaschinen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Trockenanlagen zur Trocknung von Holzprodukten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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8.3 Lagerung, Verpackung und Logistik |
Die auszubildende Person kann |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins die betrieblichen Logistikprozesse von der Materialbeschaffung, Materiallagerung und den internen Materialfluss bis zur Produktauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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den Materialfluss in der Produktion sicherstellen und im eigenen Tätigkeitsbereich optimieren.
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die Verfahrensschritte von der fachgerechten Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), über die Verpackung bis hin zum Versand der betriebsspezifischen Produkte mit den dazu notwendigen Maschinen oder Anlagen (zB Verpackungsmaschinen, Einwickelmaschinen, Hochregallager, Regalbediengeräte) samt deren Funktionsweise und Bedienung erläutern.
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Maschinen und Anlagen (zB Verpackungsmaschinen, Einwickelmaschinen, Hochregallager, Regalbediengeräte) für die fachgerechte Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), Verpackung und den Versand der betriebsspezifischen Produkte bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen, um Material und Produkte betriebsintern zu transportieren.
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8.4 Instandhaltung |
Die auszubildende Person kann |
8.4.18 Punkt 4 Punkt eins die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen bzw. -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebensdauer der Arbeitsmittel erhöhen) erläutern.
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einfache Instandhaltungsarbeiten an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen, Förderanlagen und Trockenanlagen (zB Beseitigen von Störungen, mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) ausführen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement |
9.1 Automatisierungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins pneumatische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme (zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme) erklären.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Automatisierungssystemen (zB Robotersysteme) erläutern.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 Programme (zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungssysteme) abrufen.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
|
9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
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9.2 Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
fortlaufende Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) durchführen und entsprechende Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden) einleiten.
|
Produkte anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements prüfen.
|
Funktions- oder Mängelkontrollen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen anhand vorgegebener Kriterien durchführen sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) einleiten.
|
Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) interpretieren und dokumentieren.
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7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Eingangskontrolle durchführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten beurteilen.
|
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 unterschiedliche Massivhölzer und Holzwerkstoffe sortieren und lagern.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau und die Eigenschaften der unterschiedlichen Produkte wie Spanplatten (zB Lang- pressspanplatten, Flachpressplatten, Strangpressplatten), Faserplatten (zB Holzfaserdämm- platte, Mitteldichte Faserplatte, Hochdichte Faserplatte), Sperrholzplatten (zB Furniersperrholz, Stab- oder Stäbchensperrholz) und Holzleimprodukte (zB Parkett, Brettschichtholz, Brettsperrholz) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
|
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften weiterer im Betrieb zum Einsatz kommender Hilfsstoffe (zB Leime, Lacke, Wachse, Holzschutzmittel, Bleichmittel, Stabilisatoren) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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7.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins die bei der Messung von berufstypischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
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einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung) geben und deren Einfluss auf die Produktion erläutern.
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7.4 Fertigungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) schärfen, schränken, stauchen und härten und bestückte Werkzeuge behandeln.
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8. Kompetenzbereich: Produktionstechnik |
8.1 Produktionsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern.
|
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Produktionsdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) in Grundzügen erläutern.
|
8.1.38 Punkt eins Punkt 3 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zur Verbesserung und Optimierung (zB Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen.
|
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 die Grundlagen aktueller Rahmenbedingungen in der Holzindustrie (zB zunehmendes Umwelt-bewusstsein der Kunden/Kundinnen, steigende Automatisierung und Digitalisierung, erhöhte Umweltauflagen, steigende Energiekosten, innovative Verbundwerkstoffe) beschreiben.
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8.2 Produktion |
Die auszubildende Person kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die Arten, Anwendungen und Verfahren zur Herstellung von Furnieren erläutern.
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die Produktionsschritte (zB Zerkleinern, Trocknen, Fraktionieren, Pressen, Beleimen, Formen, Schleifen, Keilzinken) für die Herstellung von betriebsspezifischen Produkten (zB Parkett, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholzplatten, Holzleimprodukte) erläutern.
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den Aufbau, die Funktionsweise und Bedienung der betriebsspezifischen Produktionsmaschinen und -anlagen (zB Entrindungs- und Zerspanungsanlagen, Scheibenhacker, Komponentenmischer, Beleimungsmaschinen, Form- und Pressenstraßen, Schleif- und Sägelinien), zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, erläutern.
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Produktionsmaschinen und -anlagen (zB Entrindungs- und Zerspanungsanlagen, Scheibenhacker, Komponentenmischer, Beleimungsmaschinen, Form- und Pressenstraßen, Schleif- und Sägelinien), zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten umrüsten, einrichten und einstellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln).
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Produktionsmaschinen und -anlagen (zB Entrindungs- und Zerspanungsanlagen, Scheibenhacker, Komponentenmischer, Beleimungsmaschinen, Form- und Pressenstraßen, Schleif- und Sägelinien), zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Instandhaltung), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, herunterfahren und wieder hochfahren.
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Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Förderanlagen (zB Radialventilatoren, Kettenförderer, Rollenbahnen, Drehscheiben, Transfer- wagen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen
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die Anwendungs- und Einsatzgebiete von Oberflächenbehandlungs- und -veredelungsverfahren für Holzprodukte (zB Beschichten mit Furnieren, Folien, Kunststoffen oder Lacken, Wachsen, Aufbringen von Holzschutzmitteln und -lasuren) samt der dazu notwendigen Prozessschritte und Maschinen (zB Strukturiermaschinen, Schleifmaschinen, Walzenauftragsmaschinen, Imprägnierkammern) beschreiben.
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Maschinen zur Oberflächenbehandlung und -veredelung für Holzprodukte (zB Strukturiermaschinen, Schleifmaschinen, Walzenauftragsmaschinen, Imprägnierkammern), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Trockenanlagen zur Trocknung von Holzprodukten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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8.3 Lagerung, Verpackung und Logistik |
Die auszubildende Person kann |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins die betrieblichen Logistikprozesse von der Materialbeschaffung, Materiallagerung und den internen Materialfluss bis zur Produktauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
den Materialfluss in der Produktion sicherstellen und im eigenen Tätigkeitsbereich optimieren.
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die Verfahrensschritte von der fachgerechten Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), über die Verpackung bis hin zum Versand der betriebsspezifischen Produkte mit den dazu notwendigen Maschinen oder Anlagen (zB Verpackungsmaschinen, Wickelmaschinen, Plattenlagersysteme) samt deren Funktionsweise und Bedienung erläutern.
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Maschinen und Anlagen (zB Verpackungsmaschinen, Wickelmaschinen, Plattenlagersysteme) für die fachgerechte Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), Verpackung und Versand der betriebsspezifischen Produkte bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen, um Material und Produkte betriebsintern zu transportieren.
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8.4 Instandhaltung |
Die auszubildende Person kann |
8.4.18 Punkt 4 Punkt eins die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Produktionsmaschinen und -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebens-dauer der Arbeitsmittel erhöhen) erläutern.
|
einfache Instandhaltungsarbeiten an Produktionsmaschinen und -anlagen, Förderanlagen oder Trockenanlagen (zB Beseitigen von Störungen, mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) ausführen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement |
9.1 Automatisierungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins pneumatische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
|
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme (zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme) erklären.
|
9.1.39 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Automatisierungssystemen (zB Robotersysteme) erläutern.
|
9.1.49 Punkt eins Punkt 4 Programme (zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungssystemen) abrufen.
|
9.1.59 Punkt eins Punkt 5 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
|
9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
|
9.2 Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
fortlaufende Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) durchführen und entsprechende Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden) einleiten.
|
Produkte anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements prüfen.
|
Funktions- oder Mängelkontrollen an Produktionsmaschinen und -anlagen anhand vorgegebener Kriterien durchführen, die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) einleiten.
|
Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) interpretieren und dokumentieren.
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7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Eingangskontrolle durchführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten beurteilen.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 unterschiedliche Rundhölzer und Schnittholz sortieren und lagern.
|
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 anhand von Schadensbildern die Schädlinge benennen und die Notwendigkeit des Schutzes von Holz (Schädlingsbefall) und die Möglichkeiten dazu (bauliche Maßnahmen, Auswahl geeigneter Holzarten, Anwendung von Holzschutzmitteln) beschreiben.
|
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 die Eigenschaften der unterschiedlichen Produkte wie Schnittholz (zB Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, Massivholzplatten, Hobelware, Profilholz, sägeraue Produkte, Sägenebenprodukte wie Rinde, Sägespäne, Sägemehl, Hackschnitzel) und Furniere (zB Edel- und Deckfurniere, Unterfurniere, Blindfurniere, Absperrfurnier) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
|
7.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
|
7.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins die bei der Messung von berufstypischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
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einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung) geben und deren Einfluss auf die Produktion erläutern.
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Holz nach Verwendung und optimaler Ausnutzung vermessen, einteilen und einrichten sowie Einschnittsätze, auch computergestützt, berechnen.
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Schnittlisten und Zuschnitte computergestützt erstellen.
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Schnittholz messen, berechnen und sortieren.
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7.4 Fertigungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) schärfen, schränken, stauchen und härten sowie bestückte Werkzeuge behandeln.
|
8. Kompetenzbereich: Produktionstechnik |
8.1 Produktionsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Produktionsdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) in Grundzügen erläutern.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zur Verbesserung und Optimierung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen.
|
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 die Grundlagen aktueller Rahmenbedingungen in der Holzindustrie (zB zunehmendes Umweltbewusstsein der Kunden/Kundinnen, steigende Automatisierung und Digitalisierung, erhöhte Umweltauflagen, steigende Energiekosten, innovative Verbundwerkstoffe) beschreiben.
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8.2 Produktion |
Die auszubildende Person kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die Produktionsschritte (zB Trocknen, Sägen, Hobeln, Bohren, Dämpfen, Spannen, Pressen, Schleifen, Leimen) für die Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz (zB Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, Massivholzplatten, Hobelware, Profilholz, sägeraue Produkte, Sägenebenprodukte [zB Rinde, Sägespäne, Sägemehl, Hackschnitzel]) erläutern.
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den Aufbau, die Funktionsweise und Bedienung der betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, erläutern.
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Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz umrüsten, einrichten und einstellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln).
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Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen bzw. -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Biegemaschine, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Instandhaltung), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, herunterfahren und wieder hochfahren.
|
Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten wie Schnittholz, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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betriebsspezifische Förderanlagen, (zB Rollengänge, Querförderer, Transportbänder, Aufgabetische für Rundholz, Stammzuteiler und Entzerrer, Stammeinleger, Quer- und Längstransportsysteme), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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betriebsspezifische Trockenanlagen zur Trocknung von Holzprodukten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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8.3 Lagerung, Verpackung und Logistik |
Die auszubildende Person kann |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins die betrieblichen Logistikprozesse von der Materialbeschaffung, Materiallagerung und den internen Materialfluss bis zur Produktauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
den Materialfluss in der Produktion sicherstellen und im eigenen Tätigkeitsbereich optimieren.
|
die Verfahrensschritte von der fachgerechten Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), über die Verpackung bis hin zum Versand der betriebsspezifischen Produkte mit den dazu notwendigen Maschinen oder Anlagen (zB Stapelanlagen, Lattenmagazine, Paketpressen, Paketumreifungen, Paketfolierungen, Lattenbündel- und Paketieranlagen) samt deren Funktionsweise und Bedienung erläutern.
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Maschinen und Anlagen (zB Stapelanlagen, Lattenmagazine, Paketpressen, Paketumreifungen, Paketfolierungen, Lattenbündel- und Paketieranlagen) für die fachgerechte Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), Verpackung und den Versand der betriebsspezifischen Produkte bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen, um Material und Produkte betriebsintern zu transportieren.
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8.4 Instandhaltung |
Die auszubildende Person kann |
8.4.18 Punkt 4 Punkt eins die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebensdauer der Arbeitsmittel erhöhen) erläutern.
|
einfache Instandhaltungsarbeiten an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen, Förderanlagen oder Trockenanlagen (zB Beseitigen von Störungen, mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) ausführen.
|
9. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement |
9.1 Automatisierungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins pneumatische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
|
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme (zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme) erklären.
|
9.1.39 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Automatisierungssystemen (zB Robotersysteme) erläutern.
|
9.1.49 Punkt eins Punkt 4 Programme (zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungssystemen) abrufen.
|
9.1.59 Punkt eins Punkt 5 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
|
9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
|
9.2 Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
fortlaufende Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) durchführen und entsprechende Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden) einleiten.
|
Produkte anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements prüfen.
|
Funktions- oder Mängelkontrollen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen anhand vorgegebener Kriterien durchführen, die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) einleiten.
|
Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) interpretieren und dokumentieren.
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7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Eingangskontrolle durchführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten beurteilen.
|
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 unterschiedliche Massivhölzer und Holzwerkstoffe sortieren und lagern.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 die geeignete Holzart je nach Einsatzbereich auswählen und anschließend den entsprechenden konstruktiven und chemischen Holzschutz anwenden.
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7.1.47 Punkt eins Punkt 4 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften (zB U (Wärmedurchgangskoeffizient)-Wert, G (Gesamtenergiedurchlassgrad)-Wert) von im Betrieb zum Einsatz kommenden Glasarten (zB Floatglas /Flachglas, Isolierglas, 4-fach-Verglasung, Schallschutz-Isolierglas, Sonnenschutz-Isolierglas, Einscheiben-Sicherheitsglas – ESG, Verbundsicherheitsglas – VSG, Brandschutzglas) beschreiben und je nach Einsatzbereich (zB Fensterglas oder Absturzsicherung) und Anforderungen (zB Normen) auswählen.
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7.1.57 Punkt eins Punkt 5 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften weiterer im Betrieb zum Einsatz kommender Werkstoffe (zB Metalle, Kunststoffe) beschreiben.
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7.1.67 Punkt eins Punkt 6 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften weiterer im Betrieb zum Einsatz kommender Hilfsstoffe (zB Klebstoffe, Abdichtungsmaterialien, Dämmmaterialien, Beschläge, Lacke, Lasuren, Öle, Wachs) beschreiben.
|
7.1.77 Punkt eins Punkt 7 die Anwendung des für Montagetätigkeiten notwendigen Montage- und Befestigungsmaterials (zB Montageanker, Rahmendübel, Fensterwinkel, Dämmstoff, Versetzhilfsmittel, Trag- und Distanzklötze, Schrauben) und des dazu benötigten Werkzeuges beschreiben.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins technische Zeichnungen für die Herstellung und Montage von Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren lesen und erstellen.
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etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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die Vorgaben, insbesondere der ÖNORM B 5320, betreffend den Einbau von Fenstern sowie die Richtlinien betreffend den Einbau von Fensterbänken, den Anschluss von Fassade und Sonnenschutz sowie zur Bauwerksabdichtung in ihrem Tätigkeitsbereich berücksichtigen und umsetzen.
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7.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung) geben und deren Einfluss auf die Produktion erläutern.
|
7.4 Fertigungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) schärfen, schränken, stauchen und härten sowie bestückte Werkzeuge behandeln.
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7.5 Grundlagen der Fenster- und Türentechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.5.17 Punkt 5 Punkt eins die bauphysikalischen Grundlagen betreffend die Gebäudehülle in Bezug auf Undichtheiten (zB Feuchtigkeitsschäden), Wärmedämmung (zB Entstehung von Wärmebrücken) und Luftdichtheit sowie deren Auswirkungen (zB Schimmelbildung) in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten erläutern.
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den Aufbau und die Konstruktion von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren sowie die Faktoren (zB Kundenwünsche, Anforderungen an Verglasung, Form, Farbe, Größe, Schallschutz), welche deren Konstruktion beeinflussen, beschreiben.
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die Funktion der unterschiedlichen Beschlags- und Verschlusssysteme (zB mechanisch, elektrisch) sowie deren Anordnung und Montage erläutern.
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den Einsatzbereich, die Funktion und Montage von Fensterzubehörartikeln (zB Rahmenverbreiterungen, Beschattung, Lüftungs- und Überwachungssysteme) beschreiben.
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die Anforderungen an Abdichtungssysteme (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), deren Arten (zB spritzbare Dichtmaterialien, imprägnierte Dichtungsbänder aus Schaumkunststoff [Fugenband] multifunktionale Dichtbänder, Fugendichtbänder und Fugendichtfolien) und Anwendung erklären.
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8. Kompetenzbereich: Produktionstechnik |
8.1 Produktionsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern.
|
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Produktionsdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) in Grundzügen erläutern.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zur Verbesserung und Optimierung (zB Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen.
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8.1.48 Punkt eins Punkt 4 die Grundlagen aktueller Rahmenbedingungen in der Fensterindustrie (zB zunehmendes Umweltbewusstsein der Kunden/Kundinnen, steigende Automatisierung und Digitalisierung, erhöhte Umweltauflagen, steigende Energiekosten, innovative Verbundwerkstoffe) beschreiben.
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8.2 Produktion |
Die auszubildende Person kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die Arten, Anwendungen und Verfahren zur Herstellung von Furnieren erläutern.
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die Produktionsschritte (zB Trocknen, Sägen, Hobeln, Bohren, Keilzinken, Fräsen, Spannen, Schleifen, Leimen, Verstanzen, Verpressen, Schweißen) für die Herstellung von Fenstern, Tü- ren und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen erläutern.
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den Aufbau, die Funktionsweise und Bedienung der betriebsspezifischen Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, erläutern.
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Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen, umrüsten, einrichten und einstellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln).
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Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Instandhaltung), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, herunterfahren und wieder hochfahren.
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Be- und Verarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) zur Herstellung von Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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die Anwendungs- und Einsatzgebiete von Oberflächenbehandlungs- und -veredelungsverfahren für Fensterrahmen, Fensterstöcke, Türen und Hebe-Schiebetüren (zB Vorbehandeln, Schleifen, Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen) samt der dazu notwendigen Prozessschritte und Maschinen (zB Lackieranlagen, Auftragsmaschinen) beschreiben.
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Maschinen zur Oberflächenbehandlung und -veredelung für Fensterrahmen, Fensterstöcke, Türen und Hebe-Schiebetüren (zB Lackieranlagen, Auftragsmaschinen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Beschläge und Dichtungen, Aluschalen und Aluschienen an Fensterrahmen, Fensterstöcken, Türen und Hebe-Schiebetüren manuell oder maschinell (zB mit Beschlagsmontageautomaten) anbringen.
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die Verglasung einbauen und diese verkleben, versiegeln und mittels Dichtprofilen, Silikon oder Glasleisten manuell oder maschinell (zB mit Klebe-Automaten) abdichten.
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Sonderanforderungen (zB Einbruchsschutz) anbringen und montieren sowie elektrische Komponenten (zB Öffnungsmotoren, Fingerprint) nach Montageanleitungen einbauen.
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Förderanlagen, (zB Kettenförderer, Rollenförderer, Hubtische, Drehtische, Kettenausschleuser, Vertikalförderer, Verfahrwagen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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8.3 Instandhaltung |
Die auszubildende Person kann |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebensdauer der Arbeitsmittel erhöhen) erläutern.
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einfache Instandhaltungsarbeiten an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen, Förderanlagen oder Trockenanlagen (zB Beseitigen von Störungen, mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) ausführen.
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8.4 Montage |
Die auszubildende Person kann |
8.4.18 Punkt 4 Punkt eins die anstehende Montage planen und Montagewerkzeug sowie Befestigungs- und Abdichtungsmaterial vorbereiten.
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die Montagesituation (zB Vorarbeiten, Montageuntergrund, Maßkontrolle, Anschlüsse für Öffnungsmotoren) sowie andere für die Montage bedeutsame Gegebenheiten (zB Lagermöglichkeiten, Gerüste, Zufahrtsmöglichkeiten) am Montageort abklären und Anforderung anderer Gewerke berücksichtigen.
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Ursachen (zB ungeeignetes Montagematerial) für mögliche Montagefehler im Vorhinein erkennen.
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die vom Betrieb hergestellten Fenster- bzw. Türstöcke und Fixteile mit geeignetem Montage- und Befestigungsmaterial (zB Montageanker, Rahmendübel, Fensterwinkel, Dämmstoff, Versetzhilfsmittel, Trag- und Distanzklötze, Schrauben) und entsprechendem Werkzeug montieren.
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montierte Fenster- bzw. Türstöcke mit geeigneten Abdichtungssystemen (zB spritzbare Dicht-materialien, imprägnierte Dichtungsbänder aus Schaumkunststoff [Fugenband], multifunktionale Dichtbänder, Fugendichtbänder und Fugendichtfolien) abdichten.
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die vom Betrieb hergestellten Fensterflügel und Türblätter einhängen und einstellen und Baustellenverglasung einbauen sowie Sonnenschutz, Insektenschutz und Fensterbänke (innen, außen) montieren.
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die einwandfreie Funktion der Fenster, Türen und Hebe-Schiebetüren überprüfen, bei Mängeln Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen und sowohl bei der Abnahme durch als auch der Übergabe an den Kunden/die Kundin mitwirken.
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bei Bedarf die Kunden/Kundinnen über die ordnungsgemäße Bedienung sowie die laufende Pflege und Wartung der vom Betrieb hergestellten Fenster, Türen und Hebe-Schiebetüren informieren und beraten.
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Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen, um Material und Produkte zu transportieren.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement |
9.1 Automatisierungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins pneumatische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme (zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme) erklären.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Automatisierungssystemen (zB Robotersysteme) erläutern.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 Programme (zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungssystemen) abrufen.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
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9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
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9.2 Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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fortlaufende Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) durchführen und entsprechende Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden) einleiten.
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Produkte anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements prüfen.
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Funktions- oder Mängelkontrollen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen anhand vorgegebener Kriterien durchführen, Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) einleiten.
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Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) interpretieren und dokumentieren.
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Grundmodul und Hauptmodul „Fertigteilproduktion“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
technische Unterlagen zu lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, QS-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden, eine Eingangskontrolle durchzuführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten zu beurteilen, Schnittholz zu messen, zu berechnen und zu sortieren, Produktionsschritte für die Herstellung von Produkten (zB Fenster, Türen, Treppen, Möbel und Möbelteile aus Holz und anderen Werkstoffen) durchzuführen, Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen zur Herstellung von Produkten umzurüsten, einzurichten und einzustellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln), Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) zu schärfen, zu schränken, zu stauchen und zu härten sowie bestückte Werkzeuge zu behandeln, Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) zu interpretieren und zu dokumentieren.
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Grundmodul und Hauptmodul „Werkstoffproduktion“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
technische Unterlagen zu lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, QS-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden, eine Eingangskontrolle durchzuführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten zu beurteilen, Schnittholz zu messen, zu berechnen und zu sortieren, Produktionsschritte für die Herstellung von Produkten (zB Parkett, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholzplatten, Holzleimprodukte) durchzuführen, Produktionsmaschinen und -anlagen zur Herstellung von Produkten umzurüsten, einzurichten und einzustellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln), Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) zu schärfen, zu schränken, zu stauchen und zu härten sowie bestückte Werkzeuge zu behandeln, Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) zu interpretieren und zu dokumentieren.
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Grundmodul und Hauptmodul „Sägetechnik“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
technische Unterlagen zu lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, QS-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden, eine Eingangskontrolle durchzuführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten zu beurteilen, Holz nach Verwendung und optimaler Ausnutzung zu vermessen, einzuteilen und einzurichten sowie Einschnittsätze, auch computergestützt, zu berechnen, Schnittlisten und Zuschnitte computergestützt zu erstellen, Schnittholz zu messen, zu berechnen und zu sortieren, Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage) zur Herstellung von Produkten wie Schnittholz umzurüsten, einzurichten und einzustellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln), Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) zu schärfen, zu schränken, zu stauchen und zu härten sowie bestückte Werkzeuge zu behandeln, Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) zu interpretieren und zu dokumentieren.
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Grundmodul und Hauptmodul „Fensterbautechnik“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
technische Unterlagen zu lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, QS-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden, technische Zeichnungen für die Herstellung und Montage von Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren zu lesen und zu erstellen, eine Eingangskontrolle durchzuführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten zu beurteilen, Produktionsschritte für die Herstellung von Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren aus Holz, Metall- oder Kunststoffbauteilen durchzuführen, Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) zu schärfen, zu schränken, zu stauchen und zu härten sowie bestückte Werkzeuge zu behandeln, Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) zu interpretieren und zu dokumentieren.
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Spezialmodul „Design, Konstruktion und Projektmanagement“ |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
Produkte und Einzelteile von Holzprodukten (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) unter Anwendung unterschiedlicher innerbetrieblicher Konstruktions-Software (CAD) oder anderer digitaler Tools zu zeichnen und zu konstruieren oder Simulationen zu erstellen, begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Kalkulationen, Dokumentationen, Montageanleitungen) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen zu erstellen, das Projektmanagement inklusive Projektabwicklung zu beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
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