Schwerpunkt: Gürtlerei |
Die Fachkraft im Beruf Metalldesign mit dem Schwerpunkt Gürtlerei entwirft auf Grundlage von Kundenentwürfen unterschiedliche Produkte (zB Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakrale Gegenstände). |
Sie beurteilt bereitgestellte Skizzen und Zeichnungen und erkennt etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte). Die Fachkraft setzt Kundenentwürfe in Form von zB Designskizzen unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen um. Bei Bedarf nimmt sie auch mittels CAD (Computer Aided Design, rechnerunterstützes Konstruieren)-Software Adaptierungen vor und leitet die entstandenen 2D-Zeichnungen und 3D-Daten in Produktionsdatensätze ab. |
Auf Grundlage von Entwürfen und Zeichnungen stellt die Fachkraft Produkte der Gürtlerei her oder repariert diese. Dazu stellt sie Hilfswerkzeuge wie Meißel und Schablonen her. Sie bearbeitet Metalle und Werkstücke mit unterschiedlichen Fertigungstechniken, richtet sie zu und verformt sie mit verschiedenen Techniken (zB durch Biegen, Stauchen, Bördeln, Treiben oder Ziselieren). Darüber hinaus schweißt die Fachkraft in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren und führt einfache Oberflächenbehandlungsverfahren durch. |
Die Fachkraft baut auf der Basis einfacher elektrotechnischer Schalt- und Anschlusspläne Produkte (zB elektrische Beleuchtungskörper) zusammen und veranlasst die Endmontage und Abnahme elektrischer Bauteile. Dabei hält sie einschlägige Sicherheitsbestimmungen und technische Richtlinien ein. |
Die Fachkraft beurteilt die Qualität von Arbeiten im Bereich der Gürtlerei, berät Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen und die Umsetzung der herzustellenden Produkte und informiert über die zeitliche Umsetzung. |
Schwerpunkt: Gravur |
Die Fachkraft im Beruf Metalldesign mit dem Schwerpunkt Gravur graviert auf Grundlage von Kundenentwürfen unterschiedliche Produkte (zB Stanz- und Prägewerkzeuge, Stempel, Druckformen, Schilder, Informationsträger, Schmuck-, Gebrauchs- und Ziergegenstände). |
Sie beurteilt bereitgestellte Skizzen und Zeichnungen und erkennt etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte). Die Fachkraft setzt Kundenentwürfe in Form von zB Designskizzen unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen um. Dabei nutzt sie Grafikprogramme oder nimmt mittels CAD-Software Adaptierungen vor und leitet die entstandenen 2D-Zeichnungen und 3D-Daten in Produktionsdatensätze ab. |
Auf Grundlage von Entwürfen und Zeichnungen graviert die Fachkraft Produkte von Hand oder maschinell mittels Graviermaschinen. Außerdem führt sie aufbauend auf ihrem breiten Hintergrundwissen über Materialien und Techniken zum Gestalten von Oberflächen verschiedene betriebsspezifische Gravurtechniken durch (zB Lasergravuren, Stempel- oder Formengravuren). Zur fachgerechten Ausführung erkennt sie vor der Bearbeitung unterschiedliche Oberflächenveredelungsverfahren, insbesondere Eloxieren und Beschichten an verschiedenen Produkten und passt bei Bedarf die Bearbeitungsmethode daran an. Dabei berücksichtigt sie auch mögliche Alternativen (zB unterschiedliche Druckverfahren). |
Darüber hinaus entwirft, plant und gestaltet die Fachkraft Muster, Schriften und Beschriftungen, färbt unter Berücksichtigung der Farbenlehre Schilder und montiert sie bei Bedarf fach- und anforderungsgerecht. |
Die Fachkraft beurteilt die Qualität von Arbeiten im Bereich der Gravur, berät Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen und die Umsetzung der herzustellenden Produkte und informiert über die zeitliche Umsetzung. |
Schwerpunkt: Metalldrückerei |
Die Fachkraft im Beruf Metalldesign mit dem Schwerpunkt Metalldrückerei entwirft auf Grundlage von Kundenentwürfen Produkte (zB runde Hohlkörper und Formteile wie Kunstwerke, Lüftungsteile, Beleuchtungskörperteile). |
Sie beurteilt bereitgestellte Skizzen und Zeichnungen und erkennt etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte). Die Fachkraft setzt Kundenentwürfe in Form von zB Designskizzen unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen um. Bei Bedarf nimmt sie auch mittels CAD-Software Adaptierungen vor und leitet die entstandenen 2D-Zeichnungen und/oder 3D-Daten in Produktionsdatensätze ab. Außerdem konstruiert sie zugehörige Drückformen und/oder Modelle für unterschiedliche Produkte, Einzel- und Serienteile und legt Teilungen, Schnitte und Trennebenen fest. |
Diese Modelle stellt die Fachkraft aus Holz, Metall und Kunststoff durch Formdrehen und/oder Drechseln her, um darauf aufbauend runde Hohlkörper und Formteile als Einzelteile und Serienteile zu fertigen. |
Zur Herstellung von Werkstücken der Metalldrückerei verformt sie verschiedene Metalle auf der Drückbank per Hand oder mittels CNC-gesteuerten Drückbänken. Die Fachkraft zieht dazu die Werkstücke auf der Drückbank vor-, nach- und ein, legt Werkstückränder aus und/oder um, sticht Werkstückböden aus und dreht Innenseiten aus. Bei Bedarf wärmt sie Metalle elektrisch und mit Flamme vor, glüht sie und führt Oberflächenbehandlungen durch. Die Fachkraft führt außerdem verschiedene Verbindungstechniken durch (zB Weich- und Hartlöten) und schweißt in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren. |
Die Fachkraft beurteilt die Qualität von Arbeiten im Bereich der Metalldrückerei, berät Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen und die Umsetzung der herzustellenden Produkte und informiert über die zeitliche Umsetzung. |
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1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten und im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Prozesse darstellen (zB betriebliche Kosten, Warenfluss).
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb kontaktieren.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Produkte, Branche) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild oder/und die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften, Zielgruppen).
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1.2.5eins Punkt 2 Punkt 5 einen Überblick über wesentliche Merkmale der Branche (zB Branchentrends) sowie des Lehr-betriebs (zB Marktposition) geben.
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1.2.6eins Punkt 2 Punkt 6 die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären.
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritte).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufs- schule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit berufsrelevanten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit ein- halten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben, Kostenbewusstsein).
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge), des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln und entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (zB Ausbilderinnen/Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten (zB in Bezug auf Erscheinungsbild, Ausdrucksweise und Höflichkeit).
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in Englisch kommunizieren (insbesondere Fachausdrücke anwenden).
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1.8 Kundenorientiertes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderung kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.9 Prozessmanagement / Geschäftsprozesse |
Die auszubildende Person kann |
1.9.1eins Punkt 9 Punkt eins den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären.
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1.9.2eins Punkt 9 Punkt 2 einen Überblick über unterstützende betriebliche Prozesse (zB Personal, Marketing) geben.
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1.9.3eins Punkt 9 Punkt 3 bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken.
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1.9.4eins Punkt 9 Punkt 4 die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferantinnen/Lieferanten, Kundinnen/Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.
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1.10 Betriebliches Projektmanagement |
Die auszubildende Person kann |
1.10.1eins Punkt 10 Punkt eins die Grundlagen (zB Anforderungen, Ziele) des innerbetrieblichen Projektmanagements beschreiben.
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1.10.2eins Punkt 10 Punkt 2 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.10.3eins Punkt 10 Punkt 3 die der Ausbildung entsprechenden Projekte selbstständig umsetzen.
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1.10.4eins Punkt 10 Punkt 4 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.11 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
1.11.1eins Punkt 11 Punkt eins mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
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1.11.2eins Punkt 11 Punkt 2 rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehr-betriebs berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.
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2.1.52 Punkt eins Punkt 5 die betrieblichen Abläufe und Maßnahmen beim Umgang mit Reklamationen beschreiben.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ordnungsgemäß verwenden.
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Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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die Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich optisch beurteilen und bei offensichtlichen Beschädigungen Maßnahmen einleiten.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
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Tätigkeiten von mit Sicherheitsaufgaben beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz-, Brand- und Explosionsgefahr, in ihrem Arbeitsbereich er- kennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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mit Materialien, Betriebsmitteln und Gefahrstoffen gemäß Sicherheitsdatenblättern hantieren.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes, des Recyclings und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzbestimmungen einhalten.
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Abfall vermeiden und die Wertstoff- und Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen analoge Anwendungen ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten.
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen (zB Datenschutz-Grundverordnung) beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen (zB rasche Verständigung von Dritten, der/s Datenschutzbeauftragten und der verantwortlichen IT-Administration) treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten.
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware) unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins betriebliche Software zur Auftragsabwicklung und weitere digitale Anwendungen (zB Maschinensoftware) kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Lagerhaltung).
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben abfragen und editieren.
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Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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Probleme im Umgang mit Software und einfachen digitalen Anwendungen, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet und Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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Daten und Informationen erfassen (zB Cloud-Lösungen), interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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4. Kompetenzbereich: Metalldesign |
4.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien (zB EN (Europäische Norm)-, ISO (International Organization for Standardization, Internationale Organisation für Normung)-, DIN (Deutsches Institut für Normen)-, Ö-NORMEN) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
| x | x | x |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 bei der Wareneingangskontrolle mitarbeiten (zB gelieferte Waren mit Unter-lagen vergleichen und allfällige Abweichungen feststellen und dokumentieren).
| | x | |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften, unterschiedlicher Metalle (Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle) und Halbzeuge (zB Bleche, Flach-Profile, Winkel-Profile, T-Profile, U-Profile, Rund-Profile, Vierkant-Profile) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
| x | x | |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 den Unterschied von verschiedenen Oberflächenbehandlungsmethoden (zB chemisch, elektrochemisch, mechanisch) und deren Einfluss auf die Eigenschaften von metallischen Oberflächen erläutern.
| | x | |
4.1.54 Punkt eins Punkt 5 die Ursachen von Korrosion erläutern, verschiedene Korrosionsarten erkennen und passende Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen und anwenden.
| x | x | |
4.1.64 Punkt eins Punkt 6 unterschiedliche Werkstoffe (zB Metalle, Kunststoffe, Glas, Verbundstoffe) erkennen und unterscheiden und deren Potential für nachfolgende Arbeiten darstellen.
| x | x | |
4.1.74 Punkt eins Punkt 7 für die anstehenden Arbeiten geeignete Werkstoffe, insbesondere Metalle, unter Beachtung des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches, der technischen Anforderungen oder Vorgaben auswählen und anfordern.
| | x | x |
4.1.84 Punkt eins Punkt 8 Herstellungsprozesse und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der betrieblichen Qualitätssicherung planen.
| x | x | x |
4.1.94 Punkt eins Punkt 9 zB Werkzeuge und Maschinen auftragsbezogen vorbereiten.
| x | x | |
4.1.104 Punkt eins Punkt 10 Verschleiß an berufsspezifischen Werkzeugen erkennen und diese bei Bedarf schleifen und aufarbeiten.
| x | x | |
4.1.114 Punkt eins Punkt 11 einfache technische Berechnungen in Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten durchführen (zB Drehzahl, Vorschub, Masse).
| x | | |
4.2 Unterlagen und Zeichnungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins Informationen, die zur Durchführung von Arbeiten benötigt werden aus Auftragsunterlagen, insbesondere Kundenentwürfen (zB Skizzen, technische Zeichnungen), ermitteln.
| x | x | |
Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (zB durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
| | x | x |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Werkzeuge, Maschinen und Anlagen anforderungsgemäß auswählen.
| x | x | |
die Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich gewährleisten, diese auf Beschädigungen prüfen, einfache Beschädigungen selbst in Stand setzen und beschädigte Handwerkzeuge sowie handgeführte Maschinen austauschen.
| x | x | x |
Maschinen- oder Anlagenparameter setzen (zB Schnittgeschwindigkeiten und Drehzahlen vorgeben).
| x | | |
die Betriebsbereitschaft von Maschinen oder Anlagen prüfen (zB durchgängige Absaugung, Abdeckungen, Filter, Sicherheitseinrichtungen).
| x | x | |
Maschinen oder Anlagen unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften bedienen.
| x | x | x |
Maschinen oder Anlagen pflegen und warten sowie vorrausschauende In-standhaltungsarbeiten unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften durchführen.
| | x | x |
Maschinen oder Anlagen rüsten und beschicken.
| x | x | |
Arbeitsabläufe an Maschinen oder Anlagen überwachen und einfache Störungen im Bearbeitungsprozess erkennen, melden und beheben.
| | | x |
4.4 Messen und Prüfen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins unterschiedliche, betriebsspezifische Prüfmittel (zB Maßstäbe, Lehren, Messschieber, Messschrauben, Winkelmesser) auftragsbezogen auswählen, bei Prüfungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
| x | | |
geeignete, betriebsspezifische Prüfmittel zur Längen- und Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden.
| x | | |
bei Prüfungen ermittelte Daten auf Plausibilität prüfen und etwaige Fehlerquellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) identifizieren.
| x | x | |
Eisen- und Nichteisenmetalle anreißen und körnen, einschließlich etwaiger Vorbehandlung der anzureißenden Flächen.
| x | | |
4.5 Fertigungstechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.5.14 Punkt 5 Punkt eins einen Überblick über verschiedene Fertigungsverfahren (zB Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten, Stoffeigenschaften ändern) geben.
| x | x | |
einen Überblick über Verfahren und Technologien im Bereich Metalldesign (zB Gürtlerei, Gravur, Metalldrückerei) und deren Wirtschaftlichkeit geben.
| | x | x |
geeignete Trennverfahren, insbesondere Schneiden und Sägen sowie andere Trennverfahren (zB Wasserstrahlschneiden, Brennschneiden und thermisches Trennen) auswählen und mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
| x | x | |
weitere Trennverfahren (zB Laserstrahlschneiden) auswählen und mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
| | | x |
verschiedene Fügetechniken, insbesondere Kleben, Schrauben, Nieten und Löten auswählen und mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten lösbare und unlösbare Verbindungen herstellen.
| x | x | |
Werkstücke aus Metall mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Senken, Schleifen, Reiben und Gewinde schneiden.
| x | | |
einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische An-wendungen geben.
| | x | x |
für die Bedienung der computerunterstützen Maschinen (zB zyklengesteuerte Bearbeitungsmaschinen) einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen.
| | | x |
Werkstücke aus Metall mit konventionellen Werkzeugmaschinen bearbeiten (zB durch Drehen und Fräsen).
| | x | x |
Metalle mit computerunterstützen Maschinen (zB zyklengesteuerte Bearbei-tungsmaschinen) bearbeiten (zB Biegen, Schneiden, Einrollen, Kanten).
| | | x |
Metalle mit einfachen Methoden wärmebehandeln.
| | | x |
4.6 Qualitätssicherung und Dokumentation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.6.14 Punkt 6 Punkt eins hergestellte Produkte bezüglich Qualität und Einhaltung der Kundenvorgaben beurteilen.
| | x | x |
Fertigungsdaten und Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten, Produkte) dokumentieren, darstellen und bewerten.
| | x | x |
4.7 Logistik und Lagerwirtschaft |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.7.14 Punkt 7 Punkt eins die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Waren-beschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
| | x | |
Produkte fachgerecht und kundenspezifisch verpacken.
| | x | x |
Einheiten für den Transport oder zur Lagerung herrichten und kommissionieren.
| | x | x |
Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
| x | | |
Einlagerungen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen.
| | x | |
Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren.
| | x | |
Lagerentnahmen durchführen.
| x | | |
die Notwendigkeit der Inventur erklären.
| | | x |
| | | |
5. Kompetenzbereich: Gürtlerei |
5.1 Zeichnen und Entwerfen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins Kundenentwürfe (zB Skizzen, technische Zeichnungen) zu Produkten der Gürtlerei (zB Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakrale Gegenstände) auf Umsetzbarkeit prüfen.
| x | x | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte) in Kunden-entwürfen (zB Skizzen, Zeichnungen) zu Produkten der Gürtlerei erkennen, beschreiben und unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben rückmelden.
| | x | x |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 Produkte der Gürtlerei auf der Grundlage von Kundenvorgaben entwerfen.
| | | x |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 die Wirkung von verschiedenen Oberflächen, Formen und Farben bei der Gestaltung von Produkten der Gürtlerei berücksichtigen.
| | | x |
5.1.55 Punkt eins Punkt 5 Kundenentwürfe (zB Designskizzen) zu Produkten der Gürtlerei unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen umsetzen.
| | | x |
5.1.65 Punkt eins Punkt 6 mit CAD-Software Adaptierungen an fertigungsgerechten Zeichnungen von Produkten der Gürtlerei vornehmen.
| | x | x |
5.1.75 Punkt eins Punkt 7 2 D-Zeichnungen oder 3D-Datensätze im Bereich der Gürtlerei in Produktionsdatensätze, insbesondere CNC-Datensätze, umsetzen.
| | | x |
5.2 Arbeiten der Gürtlerei |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Produkte im Bereich der Gürtlerei planen und herstellen (zB Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände und sakrale Gegenstände aus Buntmetallen herstellen, reparieren und montieren).
| x | x | x |
Hilfswerkzeuge (zB Meißel, Punzen, Schaber) und Schablonen herstellen.
| | x | x |
Metalle mit unterschiedlichen Fertigungstechniken spanend und spanlos bearbeiten (zB durch Laserschneiden).
| | | x |
Werkstücke zurichten insbesondere durch Richten, Schneiden, Meißeln, Sägen und Lochen.
| | x | x |
Metalle mit verschiedenen Techniken verformen, insbesondere durch Biegen, Stauchen, Strecken, Bördeln, Abkanten, Sicken, Treiben, Aufziehen und Ziselieren.
| x | x | x |
verschiedene Schweißverfahren und deren Anwendungsgebiete darstellen.
| | x | |
in verschiedenen Positionen mit dem WIG (Wolfram-Inertgasschweißen) -Verfahren schweißen.
| | x | x |
Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
| | | x |
einfache mechanische und chemische Oberflächenbehandlungsverfahren durchführen (zB Beizen, Brünieren, Patinieren).
| x | x | |
die Grundlagen der Elektrotechnik darstellen und einschlägige Sicherheitsbe-stimmungen und technische Richtlinien einhalten, insbesondere die OVE (Österreichischer Verband für Elektronik)-Vorschriften zB betreffend den Zusammenbau elektrischer Beleuchtungskörper.
| | x | x |
einfache elektrotechnische Schalt- und Anschlusspläne lesen und daraus In-formationen entnehmen.
| | x | |
Produkte zusammenbauen und montieren sowie die Endmontage und Abnahme elektrischer Bauteile veranlassen.
| | x | x |
Produkte der Gürtlerei mit passenden Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung kunsthistorischer und stilistischer Grundsätze reparieren.
| | | x |
die Qualität von Arbeiten im Bereich der Gürtlerei kontrollieren und beurteilen.
| | | x |
5.3 Kundenberatung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins Kundinnen/Kunden im Bereich Gürtlerei (zB Architektinnen/Architekten, Designerinnen/Designer, Kirchen, internationale Kundinnen/Kunden) gegenüber professionell auftreten.
| x | x | x |
Kundinnen/Kunden über die im Betrieb angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Gürtlerei informieren.
| | x | x |
Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen zu herzustellenden Produkten der Gürtlerei beraten (zB zu möglichen oberflächentechnischen Veredelungen).
| | | x |
Kundinnen/Kunden bezüglich der technischen Umsetzung von Designentwürfen oder Ideen zu Produkten der Gürtlerei beraten.
| | | x |
Kundinnen/Kunden über die zeitliche Umsetzung herzustellender Produkte der Gürtlerei informieren.
| | x | x |
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6. Kompetenzbereich: Gravur |
6.1 Zeichnen und Entwerfen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins Kundenentwürfe (zB Skizzen, technische Zeichnungen) zu Produkten der Gravur (zB Stanz- und Prägewerkzeuge, Stempel, Druckformen, Schilder, Informationsträger, Schmuck-, Gebrauchs- und Ziergegenstände) auf Umsetzbarkeit prüfen.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte) in Kunden-entwürfen (zB Skizzen, Zeichnungen) zu Produkten der Gravur erkennen, beschreiben und unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben rückmelden.
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6.1.36 Punkt eins Punkt 3 Produkte der Gravur auf der Grundlage von Kundenvorgaben entwerfen (zB mittels Grafikprogrammen).
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6.1.46 Punkt eins Punkt 4 Kundenentwürfe (zB Designskizzen) zu Produkten der Gravur unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen umsetzen.
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6.1.56 Punkt eins Punkt 5 die Wirkung von verschiedenen Oberflächen, Formen und Farben bei der Gestaltung von Produkten der Gravur berücksichtigen.
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6.1.66 Punkt eins Punkt 6 den Wert von verschiedenen Produkten bei ihrer Bearbeitung berücksichtigen (zB bei der Gravur von Schmuckgegenständen).
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6.1.76 Punkt eins Punkt 7 mit CAD-Software Adaptierungen an fertigungsgerechten Zeichnungen von Produkten der Gravur vornehmen.
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6.1.86 Punkt eins Punkt 8 2 D-Zeichnungen oder 3D-Datensätze im Bereich Gravur in Produktionsdatensätze, insbesondere CNC-Datensätze, umsetzen.
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6.2 Arbeiten der Gravur |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins Produkte im Bereich der Gravur planen und herstellen (zB Stanz- und Prägewerkzeuge, Stempel, Druckformen, Schilder, Informationsträger, Schmuck-, Gebrauchs- und Ziergegenstände maschinell oder von Hand gravieren).
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Materialien und Techniken zum Gestalten von Oberflächen erkennen und deren Einsatz darstellen.
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metallische Oberflächen per Hand gravieren.
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mit Graviermaschinen, insbesondere CNC-gesteuerten Graviermaschinen gravieren.
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Metalle mittels Laser bearbeiten.
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die Grundlagen des Härtens von Stahl darstellen.
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Muster, Schriften und Beschriftungen entwerfen, planen und gestalten.
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Schilder unter Berücksichtigung der Farblehre einfärben.
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die Montageart von Schildern unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, (zB Untergründe, Gewicht) auswählen.
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Schilder fach- und anforderungsgerecht montieren.
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einen Überblick über Oberflächenveredelungsverfahren, insbesondere Eloxieren und Beschichten, geben und die Verfahren an verschiedenen Produkten erkennen.
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einen Überblick über die Möglichkeiten unterschiedlicher Druckverfahren (zB Digitaldruck) geben.
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einen Überblick über verschiedene spezielle Gravurtechniken geben, insbesondere Schildergravur, Stempelgravur, Formengravur, Flachstich- und Schmuckgravur.
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betriebsspezifische spezielle Gravurtechniken durchführen.
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die Qualität von Arbeiten im Bereich der Gravur kontrollieren und beurteilen.
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6.3 Kundenberatung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins professionell gegenüber Kundinnen/Kunden im Bereich Gravur (zB Privatkundinnen/Privatkunden, Industrie- und Gewerbekundinnen/Gewerbekunden, Architektinnen/Architekten, Designerinnen/Designer, Büchsenmacherinnen/Büchsenmacher, Maschinenbauerinnen/Maschinenbauer) auftreten.
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Kundinnen/Kunden über die im Betrieb angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Gravur informieren.
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Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen zu herzustellenden Produkten der Gravur beraten (zB zu möglichen oberflächentechnischen Veredelungen).
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Kundinnen/Kunden bezüglich der technischen Umsetzung von Designentwürfen oder Ideen zu Produkten der Gravur beraten.
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Kundinnen/Kunden über die zeitliche Umsetzung herzustellender Produkte der Gravur informieren.
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7. Kompetenzbereich: Metalldrückerei |
7.1 Zeichnen und Entwerfen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins Kundenentwürfe (zB Skizzen, technische Zeichnungen) zu Produkten der Metalldrückerei (zB runde Hohlkörper und Formteile, Kunstwerke, Lüftungsteile, Beleuchtungskörperteile) auf Umsetzbarkeit prüfen.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte) in Kunden-entwürfen (zB Skizzen, Zeichnungen) zu Produkten der Metalldrückerei erkennen, beschreiben und unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben rückmelden.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 Produkte der Metalldrückerei auf der Grundlage von Kundenvorgaben entwerfen.
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7.1.47 Punkt eins Punkt 4 Kundenentwürfe (zB Designskizzen) zu Produkten der Metalldrückerei unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen umsetzen.
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7.1.57 Punkt eins Punkt 5 mit CAD-Software Adaptierungen an fertigungsgerechten Zeichnungen von Produkten der Metalldrückerei vornehmen.
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7.1.67 Punkt eins Punkt 6 Drückformen und Modelle für unterschiedliche Produkte (zB Einzelteile, Serienteile) konstruieren und bei Bedarf Teilungen, Schnitte und Trennebenen festlegen.
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7.1.77 Punkt eins Punkt 7 2 D-Zeichnungen und/oder 3D-Datensätze im Bereich Metalldrückerei in Produktionsdatensätze, insbesondere CNC-Datensätze, umsetzen.
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7.2 Arbeiten der Metalldrückerei |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Produkte im Bereich der Metalldrückerei planen und Arbeiten durchführen, um zB runde Hohlkörper und Formteile als Einzelteile und Serienteile herzustellen.
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Modelle aus Holz, Metall und Kunststoff durch Formdrehen oder Drechseln herstellen.
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von Hand mit Gewindesträhler in Formen Gewinde drehen.
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Oberflächenbehandlungen unter Berücksichtigung der zugehörigen rechtlichen Bestimmungen (zB AEV [Abwasseremissionsverordnung], GKV [Grenzwerteverordnung], MAK [Maximale Arbeitsplatz Konzentration]- und TRK [Technische Richtkonzentration]-Werte) durchführen, insbesondere beizen.
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Zuschnitte für Ronden berechnen (zB um Zuschnitte zu optimieren).
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einen Überblick über hydraulisch- und CNC-gesteuerte Drückbänke geben.
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verschiedene Metalle auf der Drückbank per Hand oder mittels CNC-gesteuerten Drückbänken gestaltend verformen.
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Werkstücke zur Zwischenformgebung stürzen.
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Werkstücke auf der Drückbank vor-, nach- und einziehen.
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Werkstückränder auslegen, umlegen, einrollen und umrollen.
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Werkstückränder ab- und gleichstechen und den Werkstückböden ausstechen.
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Außenseiten von Werkstücken überdrehen und Innenseiten ausdrehen.
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Metalle vorwärmen und glühen (elektrisch und mit Flamme).
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Metalle durch Weich- und Hartlöten verbinden.
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verschiedene Schweißverfahren und deren Anwendungsgebiete darstellen.
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in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (zB Elektrohandschweißen, Schutzgasschweißen: MAG [Metallaktivgasschweißen], MIG [Metallinertgasschweißen] und WIG) schweißen.
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Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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per Hand und mittels Maschine Werkstücke schleifen und polieren.
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die Qualität von Produkten im Bereich der Metalldrückerei kontrollieren und beurteilen.
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7.3 Kundenberatung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins professionell gegenüber Kundeninnen/Kunden im Bereich Metalldrückerei (zB Architektinnen/Architekten, Designerinnen/Designer, Ingenieurinnen/Ingenieure, Kirchen) auftreten.
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Kundinnen/Kunden über die im Betrieb angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Metalldrückerei informieren.
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Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen zu herzustellenden Produkten der Metalldrückerei beraten (zB zu möglichen oberflächentechnischen Veredelungen).
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Kundinnen/Kunden bezüglich der technischen Umsetzung von Designentwürfen oder Ideen zu Produkten der Metalldrückerei beraten.
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Kundinnen/Kunden über die zeitliche Umsetzung herzustellender Produkte der Metalldrückerei informieren.
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