1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Prozesse darstellen (zB betriebliche Kosten, Warenfluss).
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb kontaktieren.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Dienstleistungen, Produkte, Branche) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen benennen.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen, Kostenbewusstsein).
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1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritte, Ausbildungsplan).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbil- dungsangebote nennen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.4.4eins Punkt 4 Punkt 4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.4.5eins Punkt 4 Punkt 5 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen und Gewerken (zB Elektrotechnikerinnen/Elektrotechnikern, Klimatechnikerinnen/Klimatechnikern) übernommen werden müssen, identifizieren.
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der not- wendigen Flexibilität reagieren.
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln und entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen werden soll.
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1.5.8eins Punkt 5 Punkt 8 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben selbstständig beschaffen.
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1.5.9eins Punkt 5 Punkt 9 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.5.10eins Punkt 5 Punkt 10 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen).
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1.6 Zielgruppengerechtes Verhalten und Kommunizieren |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (zB Ausbilderinnen/Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und brachenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 aus berufsadäquaten und betriebsspezifischen englischsprachigen Dokumenten (zB Datenblät- tern) Informationen entnehmen.
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1.7. Kundenorientiertes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderung kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.8 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 rechtliche Vorgaben bzgl. Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehr-betriebs berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben in ihrem Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess mitwirken (zB Sicherheit, Effizienz, Qualität).
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und fachgerecht einsetzen.
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die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Handwerkzeugen, Betriebs- und Hilfsmitteln (Geräte, Maschinen usw.) im eigenen Tätigkeitsbereich beurteilen, Beschädigungen erkennen und weiterführende Maßnahmen setzen (zB melden).
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA).
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einen Überblick über die Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen geben.
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berufsbezogene Gefahren, wie zB Gasaustritt, Sturz- und Brandgefahr, gefährliche Arbeitsstoffe in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben sowie den berufsbezogenen Arbeitsmethoden verhalten (zB bei Gasgeruch unfallverhütende Maßnahmen setzen).
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich und bei den Arbeitsmitteln sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen (zB Hilfe holen).
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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einen Überblick über die Bedeutung der Fernwärme- und Installationstechnik im Rahmen des Umwelt- und Klimaschutzes geben (zB in Bezug auf die Energieeffizienz).
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die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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Ressourcen sparsam und nachhaltig verwenden.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen analoge Anwendungen ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Re- gelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hard- ware, Passwörtern).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche betriebsspezifische Software oder digitale Tools kompetent verwenden, zB Prüfsoftware für Messgeräte.
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sich in der betriebsspezifischen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media) und anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwer- ken agieren.
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3.4 Informationssuche und -bewertung |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informa- tionen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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4. Grundlagen der Fernwärme- und Installationstechnik |
4.1 Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die physikalischen Grundlagen der Fernwärme- und -kältetechnik sowie Installationstechnik (zB Druck, Volumen, Temperatur, Durchfluss, Volumenstrom, Fließgeschwindigkeit, Reynoldszahl, Rohrreibungszahl, Druckverlust, Einfluss von Richtungsänderungen und sprunghaften Querschnittsveränderungen, Wärmeausdehnung, Spannung, Strom, Widerstand, Energie, Arbeit, Leistung, Wärme) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten (zB bei Dimensionierung von Rohren, Rohrverlegung) erklären.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 die Gewinnung von Wasser und Energiequellen in ihrem berufsspezifischen Kontext darstellen.
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 einen Überblick über gewünschte Qualitätsmerkmale (zB Härte, Leitwert, pH-Wert, Ammoniumgehalt) von Prozesswasser (Kesselspeisewasser und Fernwärme- und -kältenetz) geben.
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4.1.44 Punkt eins Punkt 4 einen Überblick über technologische, ökologische und ökonomische Eigenschaften (auch im Sinne der Klimaverträglichkeit) und Anwendungen unterschiedlicher Brennstoffe und Kältemittel samt deren Möglichkeiten zur Lagerung und Verteilung geben.
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4.1.54 Punkt eins Punkt 5 die Bedeutung der Sicherstellung einer effizienten Energieversorgung durch optimale Nutzung von geeigneten Energiequellen und zB digitalisiertes Raumklima (Smart Home) – auch als eine Maßnahme für den Klimaschutz – erläutern.
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4.1.64 Punkt eins Punkt 6 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unter- schiedlicher Werkstoffe der Installationstechnik (Stahl, Kupfer, Kunststoffe, Metallverbund) und Korrosionsschutzmaßnahmen (zB aktiv, passiv, konstruktiv) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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4.1.74 Punkt eins Punkt 7 die Arten, den Aufbau, die Funktionsweise, Kenngrößen (zB Nenndruckstoffe – PN, Nomineller Rohrdurchmesser – DN), Anwendung, Anschluss und die Bedienung von Gasarmaturen (zB Absperrarmaturen, Gasdruckregler, Gasdruckwächter, Gasfilter, Brandschutzarmaturen) in unterschiedlichen Anwendungen erläutern.
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4.1.84 Punkt eins Punkt 8 den Aufbau und die Funktion eines hydraulischen Kreislaufs (zB anhand eines Kessels samt hydraulischen Grundschaltungen) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten erklären.
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4.1.94 Punkt eins Punkt 9 den grundlegenden Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung berufsspezifischer elektrischer Bauteile (zB Widerstand, Spule, Kondensator) und deren Grundschaltungsmöglichkeiten (samt Spannungsquellen) in unterschiedlichen berufsspezifischen Anwendungen erläutern.
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4.1.104 Punkt eins Punkt 10 die unterschiedlichen Eigenschaften und Anwendungen der Stromarten (Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom) und das Verhalten berufsspezifi- scher elektrischer Bauteile in diesen Stromarten beschreiben.
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4.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins technische Unterlagen lesen (zB Leitungspläne, Montagepläne, Leitungsschemen, Strangschemen, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften und Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizwirtschaft [AGFW] oder der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach [ÖVGW]) und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.
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Skizzen und einfache Leitungs- und Montagepläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben per Hand oder computerunterstützt erstellen.
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Pläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.
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etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erken- nen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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4.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschied- lichen Messgeräten (zB analoge und digitale Messgeräte) für technische (zB Längen, Montageabstände, Temperaturen, Druck, Durchfluss) und berufstypische elektrische (zB Spannung, Strom) Größen erklären.
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unterschiedliche Messgeräte für technische und berufstypische elektrische Größen auftragsbezogen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
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technische und berufstypische elektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten messen und ermittelte Daten dokumentieren.
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die bei der Messung von technischen und berufstypischen elektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
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4.4 Grundlagen der Installations- und Servicetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen sowie Montagematerial, Bauteile und Komponenten im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
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für das Bearbeiten von Werkstoffen geeignete manuelle oder maschinelle Bearbeitungsverfahren, insbesondere Bohren, Schneiden, Sägen, Gewindeschneiden, Nieten und Bördeln auswählen und mit geeigneten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen ausführen, um zB Rohre, Rohrbefestigungen und Unterkonstruktionen zuzurichten.
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mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
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in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (zB Lichtbogenhandschweißen, Autogenschweißen, Schutzgasschweißen: Metallschweißen mit aktiven Gasen – MAG, Metallschweißen mit inaktiven Gasen – MIG und Wolfram-Inert-Gas Schweißen – WIG) schweißen.
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Verbindungen durch Weich- und Hartlöten herstellen, mögliche Gefahren- quellen (zB Verbrennungsgefahr, gesundheitsschädliche Dämpfe, Feuerge- fahr) erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
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Installationsrohre aus unterschiedlichen Werkstoffen mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen unter Beachtung des Biegeverhaltens biegen sowie Biegefehler erkennen und beheben.
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lösbare (zB Steck-, Schraub-, Gewinderohrverbindungen) und unlösbare (zB Klebe- und Pressverbindungen) Verbindungen an Stahl- und Kunststoffrohren und anderen Bauteilen mit den geeigneten Werkzeugen herstellen und für die jeweilige Aufgabenstellung anwenden.
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die unterschiedlichen Möglichkeiten der Rohrbefestigungen (zB Schellen, Montageschienen) unter Berücksichtigung von Rohrwerkstoff- und Rohrdurchmesser, Art und Temperatur des Durchflussstoffes (Längenänderung des Rohres) sowie Art und Ausführung der Decken und Wände erläutern.
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die Möglichkeiten zum Ausgleich von Längenänderungen von Rohren (zB mit Biegeschenkeln, Kompensatoren, Metallschläuchen) samt deren Einsatzgebieten benennen.
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Maßnahmen zum aktiven und passiven Korrosionsschutz durchführen.
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Abdichtungsmaßnahmen bei Ver- und Entsorgungsanlagen sowie bei Ein- richtungsgegenständen vorbereiten und durchführen.
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Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (zB Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme anlegen.
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4.5 Automatisierung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
4.5.14 Punkt 5 Punkt eins die Grundlagen der Steuerungs- und Regeltechnik und der dazu benötigten Bauteile wie Sensoren und Aktoren sowie die Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen samt Anwendungen in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.
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einfache digitale Steuerungen (zB Kleinststeuerungen, speicherprogram- mierbare Steuerungen) montieren und programmieren, zB für einfache Au- tomatisierungen von installationstechnischen Anlagen.
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die berufsspezifischen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften (Österreichischer Verband für Elektrotechnik – OVE) erläutern und diese bei ihren Tätigkeiten beachten.
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die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik und die dazu benötigten Bauteile in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.
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Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Enthärtungs- und Osmose-Anlagen, Gas- und Abgasanlagen, Lüftungsanlagen und Heizungsanlagen errichten und prüfen.
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speicherprogrammierbare Steuerungen anschließen und programmieren zB für die Automatisierung von installationstechnischen Anlagen.
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4.6 Arbeitsorganisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
4.6.14 Punkt 6 Punkt eins erläutern, warum ausreichend Ersatzteile vorrätig gehalten und organisato- rische Maßnahmen zur raschen Reparatur getroffen werden müssen.
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bei Bestellungen von Ersatzteilen und anderen Bauteilen in der betriebsüb- lichen Kommunikationsform mitwirken.
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beim Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Lagerbestandes von Ersatzteilen und anderen Bauteilen mitwirken.
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bei der Planung der Instandhaltung von Fernwärmeerzeugung und -verteilungsanlagen, Heizungs- und Warmwasseranlagen mitwirken.
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aus erhaltenen Aufträgen (zB via Tablet) die auszuführenden Tätigkeiten ableiten.
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Werkzeuge, Ersatzteile und andere Bauteile im Rahmen der Arbeits- planung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
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Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (zB über Instandhaltungsarbeiten) auch unter Verwen- dung rechnergestützter Systeme anlegen.
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5. Fernwärme- sowie Fernkälteerzeugung und -verteilung |
5.1 Fernwärme- und Fernkälteerzeugung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins den Aufbau und die Funktion von Fernwärmeversorgungssystemen (zB zentrale Erzeugungsanlage [Heizkraftwerk, Heizwerk], Druckerzeuger, Druckleitungen, Verbraucher [Raumheizung, Wassererwärmung, Produktionszwecke], Fern- und Nahwärmeversorgung, Wärmeträger [Warmwasser, Dampf]) erklären.
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5.1.25 Punkt eins Punkt 2 den Aufbau und die Funktion von Fernkälteversorgungssystemen (zB zent- rale Kälteerzeugung, Kältespeicher, Rohrleitungen, Verbraucher [Gebäude- oder Prozessklimatisierung], Kälteträger [Kaltwasser]) erklären.
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5.1.35 Punkt eins Punkt 3 die Möglichkeiten der Verwendung und Einspeisung von externen Energien (zB Abwärme aus Produktionsbetrieben, Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen) in Fernwärme- bzw. Fernkälteversorgungssysteme und die Optimierung dieser Energieströme an die jeweilige Verbrauchssituation beschreiben.
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5.1.45 Punkt eins Punkt 4 die Möglichkeiten der Wasseraufbereitung (zB Härtestabilisierung, Enthärtung, Entsalzung, Zugabe von Frostschutzmittel) zur Erreichung der gewünschten Eigenschaften des Prozesswassers samt dem Aufbau und die Funktionsweise der dazu notwendigen Bauteile und Komponenten beschreiben.
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5.1.55 Punkt eins Punkt 5 den Aufbau, die Funktion und die Bedienung von Fernwärmeerzeugungsanlagen (Heizkraftwerk, Heizwerk) samt deren Komponenten (zB Kesselanlage, Brenner, Brennstoffspeicherung, Brennstoffversorgung, Wasseraufbereitung, Rauchgasreinigung, Dampfturbine, Generator, Sicherheitseinrichtungen) sowie der unterschiedlichen Energiequellen (zB Müll, Biomasse, Gas, Kraft-Wärme-Kopplung) beschreiben.
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5.1.65 Punkt eins Punkt 6 den Aufbau, die Funktion und die Bedienung von Fernkälteerzeugungsan- lagen (Wärmeübertrager zur Nutzung von passiver/natürlicher Kühlung, Absorptionskältemaschinen, Kompressionskälteanlagen) samt deren Komponenten (zB Verdampfer, Kompressor, Absorber, Austreiber, Kondensator, Drossel Sicherheitseinrichtungen) sowie der unterschiedlichen Energiequellen (zB See-, Fluss-, Grundwasser, Solarwärme, Abwärme) beschreiben.
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5.1.75 Punkt eins Punkt 7 beim Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe – auch mit computergestützter Leittechnik und Fernüberwachung – von Fernwärme- oder Fernkälteerzeugungsanlagen und deren Komponenten mitwirken.
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5.1.85 Punkt eins Punkt 8 beim Steuern und Optimieren der Energieströme von Fernwärme- oder Fernkälteversorgungssystemen mitwirken.
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5.1.95 Punkt eins Punkt 9 Störungen an Fernwärme- oder Fernkälteerzeugungsanlagen und deren Komponenten auch mittels computergestützter Systeme (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) erkennen.
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5.1.105 Punkt eins Punkt 10 Fernwärme- oder Fernkälteerzeugungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) und deren Komponenten in Stand halten.
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5.1.115 Punkt eins Punkt 11 einfache Montage- und Demontagearbeiten an Fernwärme- oder Fernkäl-teerzeugungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) und deren Kom- ponenten im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten durchführen.
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5.1.125 Punkt eins Punkt 12 die Entstehung und Ausbreitung von Schall in Anlagen der Fernwärme- oder Fernkälteerzeugung erläutern sowie anzuwendende Schallschutzmaß-nahmen als auch Maßnahmen zur Isolation und zum Brandschutz (zB Rohrabschottungen) nennen.
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5.2 Fernwärme- und Fernkälteverteilung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins den Aufbau und die Funktion von Fernwärme- und Fernkälteverteilungs-systemen und deren Komponenten von außerhalb der Fernwärme- oder Fernkälteerzeugung bis zur Übergabestation (zB Zweileiternetz, Vor- und Rücklaufleitung, Verästelungsnetze, vermaschte Netze, Zubringer- oder Transportleitungen, Hauptleitungen, Versorgungsleitungen, Anschlussleitungen, Feuchtigkeits- und Festigkeitsschutz, Wärme- und Kältedämmung, Armaturen, Formstücke, Kältezähler) beschreiben.
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die unterschiedlichen Rohrsysteme, Verlegeverfahren und Verbindungstechniken (zB Freileitungen in Gebäuden, Kunststoffmantelrohre, Stahlmantelrohre, Metallmediumrohre, gewellte Metallmediumrohre „Fernheizkabel“, Muffen, Schrumpfmanschetten, Endkappen, Verbindungstechniken [zB Schweißen, Löten, Press- und Kompressionskupplung], Verlegung in offener Bauweise, in begehbaren oder nichtbegehbaren Kanalsystemen, Schachtbauwerke, Armaturen, Dehnungsausgleicher, Entlüftungs- und Entleerungseinrichtungen) erläutern.
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die Notwendigkeit der Erfassung des verlegten Rohrnetzes in einem Geoinformationssystem (GIS-Anwendungen) beschreiben.
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Baustellen, insbesondere nach rechtlichen Erfordernissen, einrichten, absi- chern, unterhalten und räumen.
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beim Herstellen von Künetten, inklusive Sichern und Pölzen, sowie beim Vorbereiten (zB Unterbau herstellen) zur Verlegung von Rohrsystemen mitwirken.
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beim Verlegen – in Zusammenarbeit mit anderen Gewerken – und Verbinden oder Ausbessern von Rohrsystemen (außen, innen) unter Anwendung von Verbindungstechniken (zB Schweißen, Löten, Press- und Kompressionskupplung) mitwirken.
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beim Befahren von Schachtbauwerken zwecks Instandhaltungsarbeiten an Armaturen oder Einbauten bzw. beim visuellen Beurteilen baulicher Zustände von Schachtbauwerken nach betrieblichen Vorgaben unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen mitwirken.
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beim Bedienen und Überwachen von Fernwärme- oder Fernkälteverteilungssystemen – mittels Armaturen oder computergestützter Leittechnik und Fernüberwachung – mitwirken.
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Störungen an Fernwärme- oder Fernkälteverteilungssystemen auch mittels computergestützter Systeme (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) erkennen.
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Fernwärme- oder Fernkälteverteilungssysteme und deren Komponenten (zB Zweileiternetz, Vor- und Rücklaufleitung, Verästelungsnetze, vermaschte Netze, Zubringer- oder Transportleitungen, Hauptleitungen, Versorgungsleitungen, Anschlussleitungen, Feuchtigkeits- und Festigkeitsschutz, Wärme- und Kältedämmung, Armaturen, Formstücke, Kältezähler) in Stand halten.
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beim Suchen (zB Leckortung) und Beheben von Störungen (zB Undichtheiten) an Fernwärme- oder Fernkälteverteilungssystemen (zB durch proviso- rische Schadensbehebung) mitwirken.
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Bauteile und Komponenten von Fernwärme- oder Fernkälteübergangsstationen zusammenbauen und unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken montieren und anschließen.
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Wand- und Deckendurchführungen für zB Rohrleitungen herstellen.
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Fernwärme- oder Fernkälteübergangsstationen unter Anwendung geeigneter Verbindungs- und Montagetechniken nach Plänen installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
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systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Fernwärme- oder Fernkälte- übergangsstationen eingrenzen, auffinden und beheben.
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Fernwärme- oder Fernkälteübergangsstationen gemäß Plänen in Stand hal- ten.
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6. Service von Gewerbe-, Industrie- und Verwaltungsanlagen |
6.1 Grundlagen der Heizungs-, Kühlungs- und Warmwassertechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins einen Überblick über die Funktionsweise und Installationsmöglichkeiten von Heizungs-, Kühlungs- und Warmwasseranlagen mit unterschiedlichen Energiequellen (zB Fernwärme, Wärmepumpen, Gas, Solar, Photovoltaik) geben.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 den Aufbau und die Funktionsweise der bei Heizungs- und Kühlungsanlagen für unterschiedliche Energiequellen verwendeten Bauteile und Komponenten (zB Heizkessel, Pumpen, Heizkörper, Konvektoren, Kühldecken, Thermostate, Abgasanlage) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
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6.1.36 Punkt eins Punkt 3 die Sicherheitseinrichtungen von Heizungs- und Kühlungsanlagen (zB Druckhaltung, Temperatursicherung) sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.
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6.1.46 Punkt eins Punkt 4 den Aufbau und die Funktionsweise der bei Warmwasseranlagen verwendeten Bauteile und Komponenten (zB Warmwasserspeicher, Armaturen) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
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6.1.56 Punkt eins Punkt 5 die Qualität des Wassers bezüglich Hygiene in Warmwasseranlagen be- stimmen.
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6.2 Service von Gewerbe-, Industrie- und Verwaltungsanlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins die Bedeutung des Erscheinungsbildes der Fernwärmetechnikerin/des Fern- wärmetechnikers für ihre Tätigkeit bei Kundinnen/Kunden beachten.
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Zähler und andere Messeinrichtungen (analog/digital) installieren und zur Eichung tauschen sowie Zähler und andere Messeinrichtungen ablesen und die Validität der Daten beurteilen.
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Störungen an Heizungs- und Kühlungsanlagen auch mittels computerge- stützter Systeme (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) erkennen.
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systematisch Störungen (zB Undichtheiten, elektrische und hydraulische Fehler) an Heizungs- und Kühlungsanlagen eingrenzen und auffinden sowie Kundinnen/Kunden darüber informieren.
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Störungen an Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) durch Setzen erster Sicherheitsmaßnahmen und anschließender weiterer Maßnahmen beheben.
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Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) ge- mäß Plänen in Stand halten.
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systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Sicherheitseinrichtungen von Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) eingrenzen, auffinden und beheben.
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Sicherheitseinrichtungen von Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) gemäß Plänen in Stand halten.
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Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) nach dem Service spülen sowie Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten und Funktionskontrollen durchführen.
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die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Heizungs- und Kühlungsanlagen zB nach einem Service oder Änderungen, optimieren.
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Störungen und Optimierungsmöglichkeiten an Warmwasseranlagen auch mittels computergestützter Systeme (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) erkennen.
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systematisch Störungen (zB Undichtheiten, hydraulische Fehler) an Warm-wasseranlagen eingrenzen und auffinden sowie den Kunden darüber infor- mieren.
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Störungen an Warmwasseranlagen durch Setzen erster Sicherheitsmaßnah- men und anschließender weiterer Maßnahmen beheben.
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Warmwasseranlagen gemäß Plänen in Stand halten.
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