Hauptmodul Angewandte Elektronik: Die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik–Hauptmodul Angewandte Elektronik stellt elektrische, elektronische, mikrotechnische Bauelemente, Baugruppen und -teile für Geräte, Maschinen und Anlagen aller Art her. Grundlage dieser Arbeiten sind Zeichnungen (zB 2D- und 3D-Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne) oder elektronische Pläne mit Schaltzeichen und elektronischen Symbolen, welche sie auch selbst unter Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellt. |
Zur Herstellung von Leiterplatten wendet sie unterschiedliche Verfahren (Ätzverfahren, Siebdruckverfahren, Fräsverfahren) an und bestückt Leiterplatten gemäß Schaltplänen oder Mustern mit aktuellen Bauteilen (zB Surfaced-Mounted device – SMD, Through-Hole-technology – THT) unter Zuhilfenahme geeigneter Werkzeuge, Bestückungshilfen (zB Vakuumpipette) und Geräten. Anschließend finalisiert sie die Leiterplatten mit einem passenden Lötverfahren und prüft diese auf Funktion, wonach sie erkannte Lötfehler beseitigt. Anhand vorgegebener Kriterien führt sie Funktions- oder Mängelkontrollen an bestehenden elektronischen Schaltungen durch oder passt elektronische Schaltungen an neue Anforderungen an und/oder optimiert diese. |
Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen (zB Schaltpläne, Bauteilskizzen, Bestückungspläne, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften) und arbeitet unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards mit verschiedenen Handwerkzeugen und Maschinen sowie Messgeräten (zB analoge, digitale und optische Messgeräte, Oszilloskope, Sensoren). |
Hauptmodul Informations- und Kommunikationselektronik: |
Die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik – Hauptmodul Informations- und Kommunikationselektronik errichtet und konfiguriert leitungsgebundene und leitungsungebundene Netzwerke sowie Lichtwellenleiter-Netze für zB Funk- und Mobilfunkanlagen, Antennen- und Satellitenanlagen, Sende- und Empfangsanlagen für Radio- und Fernsehen, Antennen für die Flugsicherung oder Videoüberwachungsanlagen. Sie montiert diese Netzwerke inklusive aller benötigter Netzwerkkomponenten und führt alle Vorarbeiten zur Inbetriebnahme durch, nimmt diese in Betrieb und führt Überprüfungen durch. Grundlage für die Ausführung dieser Arbeiten sind technische Unterlagen (zB Zeichnungen, Schaltpläne, berufsbezogene Vorschriften) oder elektronische Pläne mit Schaltzeichen und elektronischen Symbolen, die sie auch selbst unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellt. |
Sie fertigt informations- und kommunikationselektronische Bauteile und Schaltungen, plant und dimensioniert Komponenten und Baugruppen, programmiert und konfiguriert Einstellungen und führt Fehlerdiagnosen durch. In ihren Tätigkeitsbereich gehört das Einbauen und Reparieren von digitalen Endgeräten und Anlagen der Informations- und Kommunikationselektronik. Die Fachkraft sucht Fehler und Defekte mit speziellen Messgeräten, grenzt diese ein und behebt sie, in dem sie Bauteile und Komponenten austauscht. |
Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen (zB Schaltpläne, Bauteilskizzen, Bestückungspläne, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften) und arbeitet unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen und Maschinen sowie Messgeräten (zB analoge, digitale und optische Messgeräte, Oszilloskope, Sensoren). |
Spezialmodul Netzwerktechnik: |
Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Elektronik mit der Spezialisierung Netzwerktechnik gehören die Einrichtung, Konfiguration, Inbetriebnahme, Verwaltung und Absicherung von Serverbetriebssystemen und Netzwerken. Sie erstellt die Netzwerkkonfiguration von PCs und weist IP-Adressen zu. Weiters führt sie auch Änderungen und Erweiterungen von Serverbetriebssystemen und Netzwerken durch. |
Darüber hinaus ist sie für die technische Betreuung dieser Anlagen zuständig. Sie behebt Störungen und sucht Fehlerquellen mit speziellen Messgeräten. Sie tauscht Kabel, Bauteile und Netzwerkkomponenten aus, aktualisiert Betriebssysteme und Software und führt Netzwerkanpassungen durch. |
Spezialmodul Eisenbahntelekommunikationstechnik: |
Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Elektronik mit der Spezialisierung Eisenbahntelekommunikationstechnik gehören die Errichtung, Inbetriebnahme, Prüfung und Dokumentation von Bedienplätzen an Zuglaufcheckpoints, Videoanlagen, Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatischen Zugzielanzeigeanlagen und rechnergestützten Zugüberwachungen. |
Darüber hinaus ist sie für die technische Betreuung und wiederkehrende Prüfung dieser Anlagen zuständig. Sie nimmt Störungsmeldungen entgegen, erstellt Fehlerdiagnosen und ergreift Sofortmaßnahmen. Zu ihren Aufgaben zählen die laufende Instandhaltung und das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen. Zur Abwicklung von Kundenbestellungen nutzt die Fachkraft Help-Desk und Workflow-Systeme. |
Spezialmodul Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze: |
Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Elektronik mit der Spezialisierung Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze gehören die Errichtung, Inbetriebnahme, Prüfung und Dokumentation von Anlagen der Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze. Für Arbeiten am Dach beachtet sie die besonderen Sicherheitsvorschriften und benutzt die persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Fachkraft errichtet Sat-Verteilanlagen, nimmt sie in Betrieb, prüft und dokumentiert die Inbetriebnahme. |
Sie ist für die technische Betreuung dieser Anlagen zuständig. und sorgt für die laufende Instandhaltung das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen (zB Kabelreparaturen). |
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1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Prozesse darstellen (zB betriebliche Kosten, Warenfluss).
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb kontaktieren.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Produkte, Branche) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild oder/und die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften, Zielgruppen).
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1.2.5eins Punkt 2 Punkt 5 einen Überblick über wesentliche Merkmale der Branche (zB Branchentrends) sowie des Lehrbetriebs (zB Marktposition) geben.
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1.2.6eins Punkt 2 Punkt 6 die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären.
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1.3 Branche des Lehrbetrieb |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritte).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit berufsrelevanten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB Budgetvorgaben, Kostenbewusstsein).
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge), des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln und entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.
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1.7 Zielgruppengerechtes Verhalten und Kommunizieren |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (zB Ausbilderinnen/Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten (zB in Bezug auf Erscheinungsbild, Ausdrucksweise und Höflichkeit).
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in Englisch kommunizieren (insbesondere Fachausdrücke anwenden).
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1.8 Kundenorientiertes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderung kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.9 Prozessmanagement / Geschäftsprozesse |
Die auszubildende Person kann |
1.9.1eins Punkt 9 Punkt eins den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären.
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1.9.2eins Punkt 9 Punkt 2 einen Überblick über unterstützende betriebliche Prozesse (zB Personal, Marketing) geben.
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1.9.3eins Punkt 9 Punkt 3 bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken.
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1.9.4eins Punkt 9 Punkt 4 die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferantinnen/Lieferanten, Kundinnen/Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.
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1.10 Betriebliches Projektmanagement |
Die auszubildende Person kann |
1.10.1eins Punkt 10 Punkt eins die Grundlagen (zB Anforderungen, Ziele) des innerbetrieblichen Projektmanagements beschreiben.
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1.10.2eins Punkt 10 Punkt 2 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.10.3eins Punkt 10 Punkt 3 die der Ausbildung entsprechenden Projekte selbstständig umsetzen.
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1.10.4eins Punkt 10 Punkt 4 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.11 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
1.11.1eins Punkt 11 Punkt eins mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
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1.11.2eins Punkt 11 Punkt 2 rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.1.52 Punkt eins Punkt 5 die betrieblichen Abläufe und Maßnahmen beim Umgang mit Reklamationen beschreiben.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ordnungsgemäß verwenden.
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Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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die Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich optisch beurteilen und bei offensichtlichen Beschädigungen Maßnahmen einleiten.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
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Tätigkeiten von mit Sicherheitsaufgaben beauftragten Personen im Überblick beschreiben sowie von Personen im Bereich einer elektrischen Anlage insbesondere Anlagenverantwortliche und Anlagenbetreiber geben.
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berufsspezifische gesetzliche Anforderungen (zB Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992 und zugehörige Verordnungen, Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012), elektrotechnische Errichtungsbestimmungen (Österreichischer Verband für Elektrotechnik – OVE), Sicherheitsvorschriften, die anerkannten Regeln der Technik (zB Normen) und betriebliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung, einhalten.
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die Gefahren im Umgang mit dem elektrischen Strom (Wirkung auf den menschlichen Körper) einschätzen und Schutzmaßnahmen wie Arbeiten im spannungsglosen Zustand unter Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung sowie geeigneter Schutzmittel und Arbeitsausrüstungen anwenden.
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berufsbezogene Gefahren, wie zB elektrischer Schlag, Sturz- und Brandgefahr, gefährliche Arbeitsstoffe in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben sowie den berufsbezogenen Arbeitsmethoden verhalten (zB Sicherheitsbereiche beachten).
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes, des Recyclings und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzbestimmungen einhalten.
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Abfall vermeiden und die Wertstoff- und Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen auch analoge Anwendungen mit ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten.
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht (zB Software) und Datenschutzbestimmungen (zB Datenschutz-Grundverordnung) beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen (zB rasche Verständigung von Dritten, der/des Datenschutzbeauftragten und der verantwortlichen IT-Administration) treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten.
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware) unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins betriebliche Software und weitere digitale Anwendungen (zB Prüfsoftware für Messgeräte) kompetent verwenden.
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben abfragen und editieren.
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Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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Probleme im Umgang mit Software und einfachen digitalen Anwendungen, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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Daten und Informationen erfassen (zB Cloud-Lösungen), interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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4. Kompetenzbereich: Grundlagen der Elektronik |
4.1 Elektronische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die physikalischen Grundlagen der Elektronik (insbesondere Spannung, Strom, Widerstand, Energie, Arbeit, Leistung, elektrisches Feld, magnetisches Feld, Induktion, Elektrowärme) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten erklären.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung elektrischer Energie bis hin zu den Übergabestellen in ihrem Tätigkeitsbereich beschreiben.
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 die Sicherstellung einer effizienten Energieversorgung durch optimale Nutzung des Stromnetzes mit Hilfe der Digitalisierung (Smart Grid, treffsicheres und aktives Energiemanagement unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Energiespeicherung) – als eine Maßnahme für den Klimaschutz – erklären.
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4.1.44 Punkt eins Punkt 4 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die elektrischen Eigenschaften, unterschiedlicher Werkstoffe der Elektronik (Leiterwerkstoffe, Kontaktwerkstoffe, Isolierstoffe) und Korrosionsschutzmaßnahmen (zB elektrochemische Spannungsreihen) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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4.1.54 Punkt eins Punkt 5 den Aufbau, die Funktionsweise, die Kenngrößen, Kennzeichnung und die Anwendung passiver Bauelemente (zB Widerstände, Induktoren, Kondensatoren und Transformatoren) und aktiver Bauelemente (zB Transistoren, Thyristoren, Optokoppler, Photohalbleiter) und deren Grundschaltungsmöglichkeiten (samt Spannungsquellen und Schaltplänen) in unterschiedlichen Anwendungen erläutern.
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4.1.64 Punkt eins Punkt 6 die unterschiedlichen Eigenschaften und Anwendungen der Stromarten (Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom) und das Verhalten elektronischer Bauteile in diesen Stromarten beschreiben.
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4.1.74 Punkt eins Punkt 7 einen Überblick über die Elektronik mit den Teilbereichen Analogtechnik, Digitaltechnik, Optoelektronik und Leistungselektronik sowie den dazu benötigten elektronischen Bauteilen und Schaltungen geben.
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4.1.84 Punkt eins Punkt 8 die grundlegenden Komponenten einer elektrischen Anlage der Gebäudetechnik (zB Beleuchtungstechnik, Elektrogeräte, Kommunikationsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen, Erdungs- und Blitzschutzanlagen) beschreiben.
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4.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins
technische Unterlagen lesen (zB Schaltpläne, Bauteilskizzen, Bestückungspläne, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften wie OVE EN 50678) und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden. |
Skizzen und einfache elektrische/elektronische Pläne unter Anwendung von Schaltzeichen und elektrotechnischen/elektronischen Symbolen unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen. |
4.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins
die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB analoge, digitale und optische Messgeräte, Oszilloskope, Sensoren) für elektrische/elektronische (insbesondere Strom, Spannung) und berufstypische nichtelektrische (zB Abstände, Temperaturen) Größen erklären. |
unterschiedliche Messgeräte für elektrische/elektronische und berufstypische nichtelektrische Größen auftragsbezogen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
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elektrische/elektronische und berufstypische nichtelektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten messen und ermittelte Daten dokumentieren.
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4.4 Grundlagen der Bearbeitungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins
Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen und erforderliche Bauteile im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten. |
lösbare, insbesondere Klemm-, Steck-, Schraub- und Löt- und unlösbare wie zB Press-, Kerb- und Lichtwellenleiterspleissverbindungen mit den geeigneten Werkzeugen herstellen und für die jeweilige Aufgabenstellung anwenden.
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geeignete manuelle oder maschinelle Bearbeitungsverfahren, insbesondere Bohren, Schneiden und Sägen auswählen und mit geeigneten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen ausführen um zB Gehäuse, Halterungen oder Unterkonstruktionen anzufertigen.
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Gehäuse und Bauteile für elektronische Schaltungen durch mechanische Fertigungsverfahren (zB Umformen, Schneiden, Bohren, aufbauende Verfahren wie 3D-Druck) anfertigen.
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unterschiedliche Leitungen (zB Kupferleitungen, Lichtwellenleiter) grundlegend dimensionieren, verlegen und anschließen.
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5. Kompetenzbereich: Elektrische Sicherheit, elektromechanische Bauelemente und Schaltungen |
5.1 Sicherheit |
Die auszubildende Person kann |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins elektrische Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen (zB ETG 1992 [Elektrotechniktechnikgesetz 1992] und zugehörige Verordnungen, ESV 2012 [Elektroschutzverordnung 2012]), elektrotechnischen Errichtungsbestimmungen, Sicherheitsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik (zB Normen) beschreiben und bei deren Errichtung und Prüfung mitwirken.
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5.1.25 Punkt eins Punkt 2 die Wirkung von Erdungsanlagen, Schutzpotentialausgleichsanlagen, Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen darstellen.
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5.1.35 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen zum Erreichen der elektromagnetischen Verträglichkeit sowie gegen Elektrostatische Entladung in Grundzügen erläutern.
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5.2 Elektromechanische Bauelemente |
Die auszubildende Person kann |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins den Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung elektromechanischer Bauelemente und Baugruppen (zB Schalter, Taster, Tastaturen, Steckverbindungen, Stecker, Kupplungen, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungswähler, Gehäuse, Notausschalter, Stellungswähler) in unterschiedlichen Anwendungen erläutern.
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einfache elektromechanische Bauelemente und Baugruppen (zB Schalter, Taster, Tastaturen, Steckverbindungen, Stecker, Kupplungen, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungswähler, Gehäuse, Notausschalter, Stellungswähler) zusammenbauen, montieren, anschließen, deren Funktion erproben, kennzeichnen und dokumentieren.
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Fehler, Mängel und Störungen an einfachen elektromechanischen Bauelementen und Baugruppen (zB Schalter, Taster, Tastaturen, Steckverbindungen, Stecker, Kupplungen, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungswähler, Gehäuse, Notausschalter, Stellungswähler) eingrenzen, auffinden und beheben.
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einfache elektromechanische Bauelemente und Baugruppen (zB Schalter, Taster, Tastaturen, Steckverbindungen, Stecker, Kupplungen, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungswähler, Gehäuse, Notausschalter, Stellungswähler) gemäß Plänen in Stand halten.
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5.3 Elektronische Schaltungen |
Die auszubildende Person kann |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins den Aufbau (zB elektrisch isolierendes Material, daran haftende Leiterbahnen, einseitig, doppelseitig, Multilayer), die Funktionsweise (mechanische Befestigung, elektrische Verbindung) und die Anwendung von Leiterplatten (Platine, Printed Circuit Board – PCB gedruckte Schaltung) als Träger für elektronische Bauteile zur Realisierung elektronischer Schaltungen beschreiben.
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die Funktionsweise und Darstellung (anhand von Schaltplänen) elektronischer Schaltungen als Zusammenschluss von elektrischen und insbesondere elektronischen Bauelementen (zB Dioden, Transistoren) auf Leiterplatten zur Erfüllung unterschiedlicher Funktionen (zB Blinken einer Lampe, Steuerung einer automatischen Tür, integrierte Schaltungen) beschreiben.
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die Arbeitsschritte (zB Aufbringen der Lötpaste und der Bauteile, Löten) zum Bestücken von Leiterplatten gemäß Schaltplänen zur Herstellung von Schaltungen unter Verwendung der geeigneten Werkzeuge und Geräte erläutern.
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einfache Leiterplatten gemäß Schaltplänen zur Herstellung von Schaltungen unter Verwendung der geeigneten Werkzeuge und Geräte zur Herstellung einfacher Schaltungen bestücken.
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Fehler, Mängel und Störungen in elektronischen Schaltungen identifizieren und/oder eingrenzen, auffinden und beheben.
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elektronische Schaltungen gemäß Plänen in Stand halten.
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einfache elektronische Schaltungen samt dazugehörigen Schaltplänen gemäß Anforderungen entwickeln.
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die Richtlinien (Bauteilplatzierung, Platzierung der Stromversorgungs-, Masse- und Signalleiterbahnen, Trennung, Wärmeableitung, Kontrolle) für das Design von Leiterplatten grundlegend beschreiben.
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6. Kompetenzbereich: Netzwerk- und Übertragungstechnik |
6.1 Netzwerk- und Übertragungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins den Aufbau und die Funktion von Netzwerken (zB Topologie, Protokolle, Datenübertragung, Netzwerkadressen, Sicherheit) grundlegend darstellen.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 den Aufbau, die Übertragungsarten und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Netzwerkkabel (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel, Lichtwellenleiter) grundlegend beschreiben.
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7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Elektronik |
7.1 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins Zeichnungen (zB 2D- und 3D-Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne) oder elektronische Pläne unter Anwendung von Schaltzeichen und elektronischen Symbolen im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 einschlägige Normen der Leiterplattenherstellung und Bestückung beschreiben und im eigenen Arbeitsbereich anwenden.
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7.2 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB analoge, digitale und optische Messgeräte, Oszilloskope, Sensoren) für elektrische/elektronische (insbesondere Strom, Spannung) und berufstypische nichtelektrische (zB Abstände, Temperaturen) Größen beschreiben und Messungen durchführen.
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die bei der Messung von elektrischen/elektronischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
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einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.
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7.3 Bearbeitungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins Maschinen (zB Ätzmaschinen, Bohrmaschinen, Fräsmaschinen) zur Anfertigung von Platinen, Gehäusen und Bauteilen für elektronische Schaltungen einrichten, programmieren und bedienen.
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bestehende Gehäuse und Bauteile für elektronische Schaltungen (zB durch Hinzufügen von Bohrungen für Steckverbinder) abändern oder anpassen.
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angefertigte Gehäuse und Bauteile für elektronische Schaltungen messtechnisch auf notwendige Anforderungen überprüfen und im Bedarfsfall mechanisch nachbearbeiten.
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8. Kompetenzbereich: Elektronische Schaltungen |
8.1 Sicherheit |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins berufsspezifische Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden (zB Elektronikschutzveroerdnung [ESV], ETG 1992, ETV 2012, OVE [Österreichischer Verband für Elektrotechnik], ÖNORMEN [Österreichische Norm, veröffentlicht vom Austrian Standards International], Technische Richtlinien) beachten.
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8.2 Elektromechanische Bauelemente |
Die auszubildende Person kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins elektromechanische Bauelemente und Baugruppen (zB Relais, Schütz, Schalter, Taster, Tastaturen, Steckverbindungen, Stecker, Kupplungen, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungswähler, Gehäuse, Notausschalter, Stellungswähler) zusammenbauen, montieren, anschließen, deren Funktion erproben, kennzeichnen und dokumentieren.
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Fehler, Mängel und Störungen an elektromechanischen Bauelementen und Baugruppen (zB Relais, Schütz, Schalter, Taster, Tastaturen, Steckverbindungen, Stecker, Kupplungen, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungswähler, Gehäuse, Notausschalter, Stellungswähler) eingrenzen, auffinden und beheben.
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elektromechanische Bauelemente und Baugruppen (zB Relais, Schütz, Schalter, Taster, Tastaturen, Steckverbindungen, Stecker, Kupplungen, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungswähler, Gehäuse, Notausschalter, Stellungswähler) gemäß Plänen in Stand halten.
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einen Überblick über die Pneumatik und Elektropneumatik sowie deren Komponenten und Zusammenspiel geben.
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8.3 Elektronische Schaltungen |
Die auszubildende Person kann |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins die Verfahren zur Herstellung von Leiterplatten (Ätzverfahren, Siebdruckverfahren, Fräsverfahren) samt den dazu notwendigen Geräten und Hilfsmitteln beschreiben.
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Leiterplatten mittels Fräs- oder Ätzverfahren herstellen.
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Leiterplatten gemäß Schaltplänen oder Muster mit aktuellen Bauteilen (zB SMD, THT) unter Zuhilfenahme geeigneter Werkzeuge, Bestückungshilfen (zB Vakuumpipette) und Geräte zur Herstellung komplexer Schaltungen händisch bestücken.
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Leiterplatten mit einem geeigneten Lötverfahren finalisieren sowie die bestückten Leiterplatten auf Funktion prüfen.
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Lötfehler (zB Grabsteineffekt, Popcorn-Effekt, Verschwimmen, Kurzschlüsse) bei aktuellen Bauteilen (zB SMD, THT) erkennen und beseitigen.
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elektronische Schaltungen an neue Anforderungen anpassen und/oder optimieren.
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den Aufbau und die Funktionsweise eines Mikrokontrollers erläutern.
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einen Mikrokontroller gemäß Vorgaben und Anforderungen mittels betrieblich genutzter Software programmieren.
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die verschiedenen Verpackungsformen von aktuellen Bauteilen (zB SMD, THT) wie Gurte, Stangenmagazine und Blister-Trays zur weiteren manuellen oder automatischen Verarbeitung unter Beachtung des Feuchtigkeitsempfindlichkeitsschwellwert (MSL) erläutern.
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den automatischen Bestückungs-, Löt- und Inspektionsprozess (zB Automatische Optische Inspektion – AOI, Automatische Röntgen Inspektion – AXI) von Leiterplatten mit aktuellen Bauteilen (zB SMD, THT) beschreiben.
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9. Kompetenzbereich: Schaltungsentwicklung |
9.1 Design und Entwicklung |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins Kunden- oder Auftragsanforderungen für die Entwicklung einer einfachen elektronischen Schaltung (zB Spannungsversorgung für einen Microcontroller) auf Vollständigkeit analysieren und fehlende Informationen anfordern.
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 einfache elektronische Schaltungen samt dazugehörigen Schaltplänen gemäß Kunden- oder Auftragsanforderungen entwickeln, passende Bauteile dimensionieren und auswählen.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 bei der Entwicklung von einfachen elektronischen Schaltungen eine notwendige aktive oder passive Bauteilkühlung berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen setzen.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 entwickelte Schaltungen mit Simulationsprogrammen simulieren und auf einer Prototypenplatine aufbauen.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 ein einfaches Leiterplattenlayout unter Berücksichtigung der Richtlinien für das Design von Leiterplatten (Bauteilplatzierung, Platzierung der Stromversorgungs-, Masse- und Signalleiterbahnen, Trennung, Wärmeableitung, Kontrolle) entwerfen.
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9.2 Fertigung |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins einen Prototyp der entwickelten Schaltung (Leiterplatte, Bestückung, Finalisierung) mittels unterschiedlicher Arbeitstechniken und Fertigungsverfahren anfertigen.
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den Prototypen der Schaltung testen sowie Anpassungs- oder Optimierungsmöglichkeiten im Layout oder bauteilmäßig erkennen.
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die Schaltung durch Änderung des Layouts oder von Bauteilen anpassen oder optimieren.
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eine vollständige Dokumentation der entwickelten Schaltung samt Schaltplan erstellen.
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im Bedarfsfall eine Serienproduktion der entwickelten Schaltung mit den betrieblichen Nahtstellenpartnern veranlassen.
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9.3 Qualitätssicherung |
Die auszubildende Person kann |
9.3.19 Punkt 3 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfergebnisse) dokumentieren.
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Funktions- oder Mängelkontrollen an elektronischen Schaltungen anhand vorgegebener Kriterien durchführen.
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den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Prüfdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
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die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Materialfluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Elektronik |
7.1 Elektronische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins den Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung von elektronischen Bauelementen (zB Thyristoren, Triacs, Leistungskondensatoren, Operationsverstärker, Optokoppler, MOS-FET) in Rahmen der Leistungs- und Kommunikationselektronik grundlegend erläutern.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 den Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung der Spannungsversorgung und des Potentials (zB Schaltnetzteile) für Geräte der Kommunikations- und Informationstechnik (zB Audio, Video, Hochfrequenzgeräte, Sensoren, Aktoren, Sender, Empfänger, Multiplexer, Demultiplexer) beschreiben.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Zeichnungen und elektronische Pläne unter Anwendung von Schaltzeichen und elektronischen Symbolen unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.
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Dokumentationsunterlagen von Netzwerktopologien anfertigen.
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etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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7.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB analoge, digitale und optische Messgeräte, Oszilloskope, Sensoren) für elektrische/elektronische (insbesondere Strom, Spannung) und berufstypische nichtelektrische (zB Abstände, Temperaturen) Größen beschreiben und Messungen durchführen.
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die bei der Messung von elektrischen/elektronischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
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7.4 Qualitätssicherung |
Die auszubildende Person kann |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins die ausgeführten Arbeiten im Rahmen der Qualitätssicherung hinsichtlich Fehler überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten) einleiten sowie dokumentieren.
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die Grundlagen der Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung beschreiben.
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8. Kompetenzbereich: Elektronische Schaltungen |
8.1 Sicherheit |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins berufsspezifische Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden (zB ETG 1992, ETV 2012, ÖVE, ÖNORMEN, Technische Richtlinien, USV-Anlagen [Unterbrechungsfreie Stromversorgungs-Anlagen], Überspannungsschutz, Potentialausgleich) anwenden.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 Maßnahmen zum Erreichen der elektromagnetischen Verträglichkeit sowie gegen Elektrostatische Entladung in Grundzügen anwenden.
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8.2 Elektronische Schaltungen |
auszubildende Person kann
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8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die Funktionsweise und Darstellung (anhand von Schaltplänen) komplexer analoger und digitaler Schaltungen als Zusammenschluss von elektrischen und insbesondere elektronischen Bauelementen (zB Dioden, Transistoren) auf Leiterplatten zur Erfüllung unterschiedlicher Funktionen beschreiben.
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elektronische Bauteile zu Bauelementen und Baugruppen (zB berufsspezifische Schaltungen) zusammenbauen, montieren, anschließen, deren Funktion erproben, kennzeichnen und dokumentieren.
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elektronische Schaltungen samt dazugehörigen Schaltplänen gemäß Anforderungen planen und dimensionieren.
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den Aufbau und die Funktionsweise eines Mikrokontrollers erläutern und gemäß Vorgaben und Anforderungen mittels passender Software programmieren.
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9. Kompetenzbereich: Netzwerk- und Übertragungstechnik |
9.1 Leitungsgebundene Netzwerke und Übertragung |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins den Aufbau, die Funktion und Planung von leitungsgebundenen Netzwerken und Netzwerkkomponenten (zB Topologie, Netzwerkprotokolle, Datenübertragung, Datenübertragungsprotokolle, Netzwerkadressen, Zugriffsverfahren, Schichtenmodelle, Sender, Empfänger, SFP-Transceiver [Small Form-factor Pluggable-Transceiver], Multiplexer, Demultiplexer, Sicherheit und Verschlüsselungstechnik, Visualisierung, Netzwerkmanagement) darstellen.
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 beim Planen von leitungsgebundenen Netzwerken (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) und Netzwerkkomponenten unter Berücksichtigung von Vorgaben mitwirken.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau, die Übertragungsarten und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Netzwerkkabel (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) beschreiben.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 die Grundlagen der leitungsgebundenen (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) Signalübertragung (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) wie zB Wellenwiderstand, Dämpfung, Pegel, Anpassung, Fehlanpassung, Reflexionen, Übersprechen erläutern.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 die Funktionsweise von Multiplexverfahren zur Signal- und Nachrichtenübertragung bei leitungsgebundenen Netzwerken (zB TDM [Time-Division Multiplexing], FDM [Frequency-Division Multiplexing], WDM [Wavelength-Division Multiplexing], CDMA [Code Division Multiple Access]) grundlegend beschreiben.
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9.1.69 Punkt eins Punkt 6 leitungsgebundene Netzwerke (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) und Netzwerkkomponenten errichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen und überprüfen.
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9.1.79 Punkt eins Punkt 7 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an leitungsgebundenen Netzwerken und Netzwerkkomponenten eingrenzen, aufsuchen und beheben.
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9.1.89 Punkt eins Punkt 8 leitungsgebundene Netzwerke und Netzwerkkomponenten gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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9.2 Leitungsungebundene Netzwerke und Übertragung |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins den grundlegenden Aufbau, die Funktion und Planung von leitungsungebundenen Netzwerken, Netzwerkkomponenten und Übertragungstechniken (zB Funktechnologie, IoT [Internet of Things], WLAN [Wireless Local Area Network], LoRA-WAN [Long Range-Wide Area Network]) darstellen.
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beim Planen von leitungsungebundenen Netzwerken und Netzwerkkomponenten (zB Funktechnologie, IoT Internet of Things, WLAN, LoRA-WAN) unter Berücksichtigung von Vorgaben mitwirken.
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die Grundlagen der leitungsungebundenen Signalübertragung wie zB elektromagnetische Wellen, genutztes Frequenzband erläutern.
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einfache leitungsungebundene Netzwerke und Netzwerkkomponenten (zB Funktechnologie, IoT Internet of Things, WLAN, LoRA-WAN) errichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen und überprüfen.
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systematisch Fehler, Mängel und Störungen an leitungsungebundenen Netzwerken und Netzwerkkomponenten (zB Funktechnologie, IoT Internet of Things, WLAN, LoRA-WAN) unter Anleitung eingrenzen, aufsuchen und beheben.
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leitungsungebundene Netzwerke und Netzwerkkomponenten (zB Funktechnologie, IoT Internet of Things, WLAN, LoRA-WAN) gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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9.3 Lichtwellenleitertechnik |
Die auszubildende Person kann |
9.3.19 Punkt 3 Punkt eins die Funktionsweise (zB Singlemode, Multimode, Wellenlängen), Bauteile (zB Stecker, Kabeltypen) und Arbeitstechniken (zB Steckerinspektion, Reinigung, Montagetechniken, Fusionsspleißen, Messtechnik mit Laser Source, Powermeter und Zeitbereichsreflektometer – OTDR) der Lichtwellentechnik beschreiben.
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die für die Errichtung von Lichtwellenleiter-Netzwerken und Netzwerkkomponenten grundlegenden Planungshinweise und ÖVE-Richtlinien beschreiben.
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beim Errichten, Konfigurieren und in Betrieb nehmen von Lichtwellenleiter-Netzwerken (zB WDM, CWDM [Coarse Wavelength Division Multiplexing], DWDM [Dense Wavelength Division Multiplexing], PON [Passive Optical Network], GPON [Gigabit Passive Optical Network], GEPON [Gigabit Ethernet Passive Optical Network], XGSPON [10 Gigabit Symmetrical Passive Optical Network]) und Netzwerkkomponenten (zB Sender, Empfänger, SFP-Transceiver, Multiplexer, Demultiplexer) mittels geeigneter Montagetechniken und Fusionsspleißen mitarbeiten und beim Überprüfen mit Dämpfungs-, Leistungs- und OTDR-Messtechnik mitwirken.
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die gängigen Techniken für die Verlegung (zB Nomenklatur-Farbkennzeichnung) von Lichtwellenleiter beschreiben.
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systematisch Fehler, Mängel und Störungen mittels Steckerinspektion, Reinigungsmethoden an Lichtwellenleiter-Netzwerken und Netzwerkkomponenten eingrenzen, aufsuchen und beheben.
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Lichtwellenleiter-Netzwerke und Netzwerkkomponenten gemäß Dokumentationsgrundlagen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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9.4 Digitale Endgeräte |
Die auszubildende Person kann |
9.4.19 Punkt 4 Punkt eins berufsspezifische digitale Komponenten oder Geräte (zB AV-Endgeräte [Audio-Videosignal-Endgeräte], Telekommunikation, Informationstechnologie) in leitungsgebundene oder leitungsungebundene Netzwerke integrieren (einbinden, konfigurieren, in Betrieb nehmen und prüfen).
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systemspezifische Fehler, Mängel und Störungen an digitalen Komponenten oder Geräten (zB AV-Endgeräte, Telekommunikation, Informationstechnologie) in leitungsgebundenen oder leitungsungebundenen Netzwerken eingrenzen, aufsuchen und Maßnahmen einleiten.
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berufsspezifische digitale Komponenten oder Geräte (zB AV-Endgeräte, Telekommunikation, Informationstechnologie) in leitungsgebundenen oder leitungsungebundenen Netzwerken gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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Änderungen (zB zur Erhöhung der Energieeffizienz) und Erweiterungen an digitalen Komponenten oder Geräten (zB AV-Endgeräte, Telekommunikation, Informationstechnologie) in leitungsgebundenen oder leitungsungebundenen Netzwerken nach Plänen und Vorgaben durchführen.
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10. Kompetenzbereich: Netzwerktechnik |
Die auszubildende Person kann |
10.1.110 Punkt eins Punkt eins den Aufbau, die Funktion, Sicherung und Schutz von Serverbetriebssystemen und von berufsspezifischen Applikationen sowie die Grundlagen der Serverraumplanung beschreiben.
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10.1.210 Punkt eins Punkt 2 Serverbetriebssysteme sowie berufsspezifische Applikationen einrichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen, verwalten und absichern.
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10.1.310 Punkt eins Punkt 3 berufsspezifische Applikationen von Serverkomponenten fernwarten.
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10.1.410 Punkt eins Punkt 4 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Serverbetriebssystemen sowie an berufsspezifischen Applikationen eingrenzen, auffinden und beheben.
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10.1.510 Punkt eins Punkt 5 Serverbetriebssysteme sowie berufsspezifische Applikationen gemäß Plänen auf aktuellem Stand halten.
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10.1.610 Punkt eins Punkt 6 die Adressierung in Netzwerken (IP- und MAC-Adressen [Internet Protocol- und Media Access Control], Subnetzmasken mit CIDR-Notation [Classless Inter-Domain Routing], IPv4 [Internet Protocol Version 4]- und IPv6 [Internet Protocol Version 6]-Adressklassen) beschreiben.
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10.1.710 Punkt eins Punkt 7 Änderung von MAC-Adressen ermitteln und IP-Adressen setzen.
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10.1.810 Punkt eins Punkt 8 die Netzwerkkonfiguration von PCs (IP-Adressverwaltung mit DHCP-Server [Dynamic Host Configuration Protocol], DNS-Server [Domain Name System], Konfiguration, Überprüfbarkeit und Namensauflösung von Host`s, Nutzung von Services mittels Ports) durchführen.
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10.1.910 Punkt eins Punkt 9 Schichtenmodelle (ISO/OSI-Modell [International Organization for Standardization/Open Systems Interconnection], TCP/IP-Modell [Transmission Control Protocol/Internet Protocol]) beschreiben.
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10.1.1010 Punkt eins Punkt 10 den Aufbau und die Funktion von Netzwerkgeräten (zB Repeater, Bridge und Switch, Router, Gateway) erklären.
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10.1.1110 Punkt eins Punkt 11 die Funktion und Anwendung von Switching und Routing, VLAN (Virtual Local Area Network), Gateways, NAT (Network Address Translation), Proxy im LAN (Local Area Network), VPN (Virtual Private Network), IP-Tunnel und DNS (Domain Name System) darstellen.
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10.1.1210 Punkt eins Punkt 12 Switches konfigurieren und die Verbindung zwischen Switches herstellen, VLAN-Konfiguration von Switches mit Frame-Tagging durchführen, Verbindungen testen, DNS überprüfen, Standard-Gateways festlegen und Routing zwischen Netzwerken (Routingtabellen abfragen, Route manuell hinzufügen (route add), Routenverfolgung (traceroute), Multicastrouting) einrichten.
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10.1.1310 Punkt eins Punkt 13 die Funktion und Anwendung der Netzwerkprotokolle für den Datentransport beschreiben: zB TCP (Transmission Control Protocol), UDP (User Datagram Protocol), DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol), ARP (Address Resolution Protocol), ICMP (Internet Control Message Protocol), RTP (Realtime Transport Protocol), FTP (File Transfer Protocol) SMTP (Simple Mail Transfer Protocol), IPv4 und IPv6.
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10.1.1410 Punkt eins Punkt 14 den TCP-Verbindungsaufbau (Transmission Control Protocol), die Transportkontrolle und den Verbindungsabbau durchführen.
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10.1.1510 Punkt eins Punkt 15 die Datensicherheit mit Firewall, DMZ (Demilitarized Zone), Proxyserver, SDN (Software Defined Networking), VPN (Virtual Private Network) sowie die Verschlüsselungstechnik erklären.
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10.1.1610 Punkt eins Punkt 16 Anwendungsprotokolle von HTTP (Hypertext Transfer Protocol), SMTP (Simple Mail Transfer Protocol), POP (Post Office Protocol) und IMAP (Internet Mail Access Protocol) beschreiben.
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10.1.1710 Punkt eins Punkt 17 Virtual Machines und Cloud-Computing beschreiben
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10.1.1810 Punkt eins Punkt 18 die Anwendung der Telefonie über Netzwerke (VOIP Voice-over-IP) beschreiben.
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10. Kompetenzbereich: Eisenbahntelekommunikationstechnik |
Die auszubildende Person kann |
10.1.110 Punkt eins Punkt eins Kundinnen/Kunden in Fragen der Eisenbahntelekommunikationstechnik beraten.
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10.1.210 Punkt eins Punkt 2 Betriebspläne (Lageplan, Apparatebild) lesen und daraus benötigte Informationen entnehmen.
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10.1.310 Punkt eins Punkt 3 den Instandhaltungsprozess (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Entstörung, Betriebsführung, Dokumentation, Arbeitseinsatzplanung, Schnittstellen) erläutern.
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10.1.410 Punkt eins Punkt 4 die relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen für Energietechnik bei Eisenbahnen sowie die betriebsspezifischen Regelwerke bei ihren Tätigkeiten beachten.
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10.1.510 Punkt eins Punkt 5 die Arbeits- und Anlagenverantwortung im Rahmen ihren Tätigkeiten berücksichtigen.
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10.1.610 Punkt eins Punkt 6 die wiederkehrenden Prüfungen an Anlagen durchführen.
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10.1.710 Punkt eins Punkt 7 den Aufbau und die Funktion der betriebsspezifischen Kommunikationsanlagen (zB Betriebsfernsprechanlagen, Bündelfunkanlagen, Zugfunkanlagen wie zB GSM-R [Global System for Mobile Communications-Rail(way)]) beschreiben und deren Programmierung und Parametrisierung grundlegend erläutern.
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10.1.810 Punkt eins Punkt 8 die eisenbahnspezifischen Besonderheiten bei der Herstellung, Betriebsführung und Instandsetzung von Daten- und Telefonanschlüssen sowie Übertragungstechniksystemen darstellen.
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10.1.910 Punkt eins Punkt 9 den Aufbau und die Funktion der Zuglaufcheckpoints, Zugbeeinflussungssysteme, Videoanlagen, Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatischen Zugzielanzeigeanlagen, rechnergestützten Zugüberwachung beschreiben und deren Programmierung und Parametrisierung grundlegend erläutern.
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10.1.1010 Punkt eins Punkt 10 Bedienplätze an Zuglaufcheckpoints, Videoanlagen, Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatischen Zugzielanzeigeanlagen und rechnergestützten Zugüberwachungen errichten, in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren.
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10.1.1110 Punkt eins Punkt 11 den Aufbau und die Funktion der Kabeltechnik (ober- und unterirdischer Leitungsbau) und von Stromversorgungsanlagen sowie die dazu notwendigen eisenbahnspezifischen Dokumentationsverfahren beschreiben.
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10.1.1210 Punkt eins Punkt 12 Spleissverbindungen, Rangierungen und Auflagen am Hauptverteiler bei Kupfer- und Lichtwellenleiterkabeln herstellen.
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10.1.1310 Punkt eins Punkt 13
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10.1.1410 Punkt eins Punkt 14 Help-Desk Systeme und Workflow-Systeme zur Abwicklung von Kundenbestellungen bedienen.
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10.1.1510 Punkt eins Punkt 15 Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehlerdiagnosen erstellen und Sofortmaßnahmen ergreifen.
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10.1.1610 Punkt eins Punkt 16 Fehler, Mängel und Störungen an Anlagen der Eisenbahntelekommunikationstechnik eingrenzen, auffinden und beheben.
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10.1.1710 Punkt eins Punkt 17 die Betriebsabwicklung im Eisenbahnbetrieb (zB Organisation, Betriebsbereiche, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Normenwesen) im Überblick darstellen.
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10.1.1810 Punkt eins Punkt 18 die ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften im Eisenbahnbetrieb beachten sowie sich sicherheitsrelevant im Bereich von Gleisen und im Bereich von Bahnstromanlagen verhalten und Schutzmaßnahmen anwenden.
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10.1.1910 Punkt eins Punkt 19 Vorschriften für Sicherungsposten anwenden.
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10. Kompetenzbereich: Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze |
Die auszubildende Person kann |
10.1.110 Punkt eins Punkt eins Kundinnen/Kunden in Fragen der Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze beraten.
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10.1.210 Punkt eins Punkt 2 die Funktion und Anwendung der Satellitenempfangstechnik (zB Frequenzspektrum, Satellitenpositionen, Antennenaufbau, LNB [Low Noise Block], DVB-S [Digital Video Broadcast Satellite], Übertragungsprotokolle wie S2, S2X, Modulationsverfahren, QPSK [Quadrature Phase Shift Key], 8PSK [Phase Shift Key], Fehlerschutz, Symbolrate, Störabstände) beschreiben.
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10.1.310 Punkt eins Punkt 3 Bauteile und Baugruppen der Satellitenempfangstechnik errichten, in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren.
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10.1.410 Punkt eins Punkt 4 die Durchführung und Notwendigkeit von Windlastberechnungen bei Antennenmontagen beschreiben.
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10.1.510 Punkt eins Punkt 5 die Sicherheitsvorschriften (zB persönliche Absicherung am Dach, Belastung durch Strahlung) und die Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für den berufsspezifischen Antennenbau beachten.
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10.1.610 Punkt eins Punkt 6 Fehler, Mängel und Störungen an Bauteilen und Baugruppen der Satellitenempfangstechnik systematisch eingrenzen, auffinden und beseitigen.
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10.1.710 Punkt eins Punkt 7 Sat-Verteilanlagen (aktive und passive Bauteile einer Signalverteilanlage, HF [Hochfrequenz]-Übertragungsleitung, Anpassung, Fehlanpassung, Aufbau von Satellitenanlagen, Sat>IP und GA (Gemeinschaftsantennen-Anlagen) errichten, in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren.
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10.1.810 Punkt eins Punkt 8 Bauteile und Baugruppen einer Satellitenempfangsanlage in Stand halten und warten.
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10.1.910 Punkt eins Punkt 9 die Funktion und Anwendung der terrestrischen Empfangstechnik DVB-T2 (Digital Video Broadcasting Terrestrial) (zB Frequenzspektrum, Kanalbelegung, Antennenaufbau, DVB-T2, Modulationsverfahren, OFDM [Orthogonal Frequency-Division Multiplexing], COFDM [Coded Orthogonal Frequency-Division Multiplexing], Fehlerschutz, Guardintervall, Störabstände) erläutern.
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10.1.1010 Punkt eins Punkt 10 Bauteile und Baugruppen einer DVB-T2 Empfangsanlage in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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10.1.1110 Punkt eins Punkt 11 die Funktion und Anwendung der Breitbandkabelnetztechnik (zB HFC-Netze [Hybrid Fiber Coax], Netzstrukturen A, B, C, D, Verteilanlagen NE3 bis NE4 – Netzebenen, Aufbau Headend [Zusammenschaltung verschiedener Signale], Multiplex-Verfahren, Verstärkeranlagen, Störabstände, DOCSIS [Data Over Cable Service Interface Specification], Remote Phy – Physical Layer) erläutern.
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10.1.1210 Punkt eins Punkt 12 Bauteile und Baugruppen eines Breitbandkabelnetzes mit DOCSIS in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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10.1.1310 Punkt eins Punkt 13 digitale Messtechnik zur Messung von zB Trägerleistung, BER (Bit Error Rate), MER (Modulation Error Rate), Spektrumanalyse, Konstellation und Rückkanalmessungen einsetzen.
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10.1.1410 Punkt eins Punkt 14 einen Rückkanal einmessen und diesen bewerten.
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10.1.1510 Punkt eins Punkt 15 Kabelfehler mittels Impulsreflektometer orten und eine Kabelreparatur durchführen.
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10.1.1610 Punkt eins Punkt 16 die Funktion und Anwendung der RFOG-Technologie (Radio Frequency Over Glass) und der Fehlererkennung von OBI (Optical Beat Interference) und RFI (Radio Frequency Interference) beschreiben.
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10.1.1710 Punkt eins Punkt 17 die Zusammensetzung von MPEG-2 und MPEG-4-Transportstrom (Moving Picture Experts Group) und Datenstrom-Tabellen beschreiben.
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10.1.1810 Punkt eins Punkt 18 Spezifikationen und Systemanforderungen in Breitbandkabelnetze nach ÖVE-EN Normen erläutern.
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Grundmodul und Hauptmodul Angewandte Elektronik: |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
technische Unterlagen zu lesen (zB Schaltpläne, Bauteilskizzen, Bestückungspläne, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften wie OVE EN 50678) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden, elektrische/elektronische und berufstypische nichtelektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten zu messen und ermittelte Daten zu dokumentieren, lösbare, insbesondere Klemm-, Steck-, Schraub- und Löt- und unlösbare wie zB Press-, Kerb- und Lichtwellenleiterspleissverbindungen mit den geeigneten Werkzeugen herzustellen und für die jeweilige Aufgabenstellung anzuwenden, Gehäuse und Bauteile für elektronische Schaltungen durch mechanische Fertigungsverfahren (zB Umformen, Schneiden, Bohren, aufbauende Verfahren wie 3D-Druck) anzufertigen, unterschiedliche Leitungen (zB Kupferleitungen, Lichtwellenleiter) grundlegend zu dimensionieren, zu verlegen und anzuschließen, einfache elektronische Schaltungen samt dazugehörigen Schaltplänen gemäß Kunden- oder Auftragsanforderungen zu entwickeln, passende Bauteile zu dimensionieren und auszuwählen, ein einfaches Leiterplattenlayout unter Berücksichtigung der Richtlinien für das Design von Leiterplatten (Bauteilplatzierung, Platzierung der Stromversorgungs-, Masse- und Signalleiterbahnen, Trennung, Wärmeableitung, Kontrolle) zu entwerfen, einfache Leiterplatten gemäß Schaltplänen zur Herstellung von Schaltungen unter Verwendung der geeigneten Werkzeuge und Geräte zur Herstellung einfacher Schaltungen zu bestücken, Fehler, Mängel und Störungen in elektronischen Schaltungen zu identifizieren und/oder einzugrenzen, aufzufinden und zu beheben, einen Mikrokontroller gemäß Vorgaben und Anforderungen mittels passender Software zu programmieren.
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Grundmodul und Hauptmodul Informations- und Kommunikationselektronik |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
technische Unterlagen zu lesen (zB Schaltpläne, Bauteilskizzen, Bestückungspläne, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften wie OVE EN 50678) und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden, elektrische/elektronische und berufstypische nichtelektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten zu messen und ermittelte Daten zu dokumentieren, lösbare, insbesondere Klemm-, Steck-, Schraub- und Löt- und unlösbare wie zB Press-, Kerb- und Lichtwellenleiterspleissverbindungen mit den geeigneten Werkzeugen herzustellen und für die jeweilige Aufgabenstellung anzuwenden, Gehäuse und Bauteile für elektronische Schaltungen durch mechanische Fertigungsverfahren (zB Umformen, Schneiden, Bohren, aufbauende Verfahren wie 3D-Druck) anzufertigen, unterschiedliche Leitungen (zB Kupferleitungen, Lichtwellenleiter) grundlegend zu dimensionieren, zu verlegen und anzuschließen, einfache Leiterplatten gemäß Schaltplänen zur Herstellung von Schaltungen unter Verwendung der geeigneten Werkzeuge und Geräte zur Herstellung einfacher Schaltungen zu bestücken, leitungsgebundene Netzwerke (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) und Netzwerkkomponenten zu errichten, zu konfigurieren, in Betrieb zu nehmen und zu überprüfen oder einfache leitungsungebundene Netzwerke und Netzwerkkomponenten (zB Funktechnologie, IoT Internet of Things, WLAN, LoRA-WAN) zu errichten, zu konfigurieren, in Betrieb zu nehmen und zu überprüfen, einen Mikrokontroller gemäß Vorgaben und Anforderungen mittels passender Software zu programmieren, Fehler, Mängel und Störungen in elektronischen Schaltungen zu identifizieren und/oder einzugrenzen, aufzufinden und zu beheben, systemspezifische Fehler, Mängel und Störungen an digitalen Komponenten oder Geräten (zB AV-Endgeräte, Telekommunikation, Informationstechnologie) in leitungsgebundenen oder leitungsungebundenen Netzwerken einzugrenzen, aufzusuchen und Maßnahmen einzuleiten.
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Spezialmodul Netzwerktechnik |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung |
Serverbetriebssysteme sowie berufsspezifische Applikationen einzurichten, zu konfigurieren, in Betrieb zu nehmen, zu verwalten oder abzusichern, die Netzwerkkonfiguration von PCs (IP-Adressverwaltung mit DHCP-Server [Dynamic Host Configuration Protocol], DNS-Server [Domain Name System], Konfiguration, Überprüfbarkeit und Namensauflösung von Host`s, Nutzung von Services mittels Ports) durchzuführen, Switches zu konfigurieren und die Verbindung zwischen Switches herzustellen, VLAN-Konfiguration von Switches mit Frame-Tagging durchzuführen, Verbindungen zu testen, DNS zu überprüfen, Standard-Gateways festzulegen oder Routing zwischen Netzwerken (Routingtabellen abzufragen, Route manuell hinzuzufügen [route add], Routenverfolgung [traceroute], Multicastrouting) einzurichten.
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Spezialmodul Eisenbahntelekommunikationstechnik | |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung | |
den Aufbau und die Funktion der betriebsspezifischen Kommunikationsanlagen (zB Betriebsfernsprechanlagen, Bündelfunkanlagen, Zugfunkanlagen wie zB GSM-R) zu beschreiben und deren Programmierung und Parametrisierung grundlegend zu erläutern, den Aufbau und die Funktion der Zuglaufcheckpoints, Zugbeeinflussungssysteme, Videoanlagen, Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatischen Zugzielanzeigeanlagen, rechnergestützten Zugüberwachung zu beschreiben und deren Programmierung und Parametrisierung grundlegend zu erläutern, den Aufbau und die Funktion der Kabeltechnik (ober- und unterirdischer Leitungsbau) und von Stromversorgungsanlagen sowie die dazu notwendigen eisenbahnspezifischen Dokumentationsverfahren zu beschreiben, die Betriebsabwicklung im Eisenbahnbetrieb (zB Organisation, Betriebsbereiche, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Normenwesen) im Überblick darzustellen.
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Spezialmodul Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze | |
Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung | |
Sat-Verteilanlagen (aktive und passive Bauteile einer Signalverteilanlage, HF-Übertragungsleitung, Anpassung, Fehlanpassung, Aufbau von Satellitenanlagen, Sat>IP und GA (Gemeinschaftsantennen-Anlagen) zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu prüfen und zu dokumentieren, Bauteile und Baugruppen einer DVB-T2 Empfangsanlage in Stand zu halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern), Bauteile und Baugruppen eines Breitbandkabelnetzes mit DOCSIS in Stand zu halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern), digitale Messtechnik zur Messung von zB Trägerleistung, BER (Bit Error Rate), MER (Modulation Error Rate), Spektrumanalyse, Konstellation und Rückkanalmessungen einzusetzen, einen Rückkanal einzumessen und diesen zu bewerten, Kabelfehler mittels Impulsreflektometer zu orten und eine Kabelreparatur durchzuführen.
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