Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 2. Juli 2024 | Teil II |
173. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Stockerau |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2024,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 22 Donauufer Autobahn bzw. der S 3 Weinviertler Schnellstraße festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Gewessler