BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 31. Mai 2024

Teil II

139. Verordnung:

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik und zur Tschechischen Republik

139. Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik und zur Tschechischen Republik

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 2, des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 206 aus 2021,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen

  1. Ziffer eins
    in der Zeit vom 3. Juni 2024, 00.00 Uhr, bis 15. Oktober 2024, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Slowakischen Republik im Verkehr zu Lande und zu Wasser und
  2. Ziffer 2
    in der Zeit vom 17. Juni 2024, 00.00 Uhr, bis 15. Oktober 2024, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Tschechischen Republik im Verkehr zu Lande
nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 15. Oktober 2024 außer Kraft.

Karner