BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 21. Mai 2024

Teil römisch zwei

127. Verordnung:

Änderung der Schulveranstaltungenverordnung 1995

127. Verordnung, mit der die Schulveranstaltungenverordnung 1995 geändert wird

Auf Grund des Paragraph 13, des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2023,, wird verordnet:

Die Schulveranstaltungenverordnung 1995, Bundesgesetzblatt Nr. 498 aus 1995,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2017,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Dem Paragraph 8, Absatz eins, wird folgender Satz angefügt:

„Wenn bei gemeinsamem Angebot (Unterricht) von Schulstufen oder zumindest zeitweise schulstufenübergreifendem Unterricht Schülerinnen oder Schüler der 3. oder 4. Schulstufe einer Klasse oder Gruppe angehören, so dürfen alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse oder Gruppe an mehrtägigen Schulveranstaltungen der Schülerinnen und Schüler der 3. bzw. 4. Schulstufe teilnehmen.“

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 12, wird folgender Absatz 3, angefügt:

  1. Absatz 3,Paragraph 8, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 127 aus 2024, tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

Polaschek