Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 17. April 2024 | Teil römisch zwei |
105. Kundmachung: | Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung durch den Verfassungsgerichtshof |
Gemäß Artikel 139, Absatz 5, erster Satz B-VG und Paragraph 59, Absatz 2, VfGG in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, BGBlG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2024, G 838/2023-21, V 350/2023-21, G 916/2023-15, V 353/2023-15, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 22. März 2024, die Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. August 2024 in Kraft.
Brunner