Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 27. Juni 2024 | Teil römisch drei |
95. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität |
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 2024,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Benin1 | 20. Juni 2024 | |
Fidschi1 | 20. Juni 2024 | |
Kiribati1 | 20. Juni 2024 | |
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.