Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 26. Juni 2024 | Teil römisch drei |
92. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen |
Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 287 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 196 aus 2022,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
Irland1 | 31. Mai 2024 | |
Malta1 | 8. März 2023 | |
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar [Nr. 35]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.