BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 26. Juni 2024

Teil römisch drei

92. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

92. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 287 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 196 aus 2022,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Irland1

31. Mai 2024

Malta1

8. März 2023

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar [Nr. 35]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.