Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 29. Mai 2024 | Teil römisch drei |
78. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 2023,) ratifiziert oder sind diesem beigetreten:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: | |
Südafrika | 14. Mai 2024 | |
Thailand1 | 14. Mai 2024 | |
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.16].