Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 3. April 2024 | Teil römisch drei |
59. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt |
[Durchführungsprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsprotokoll in armenischer Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
Das Durchführungsprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Mai 2024 in Kraft.
Edtstadler