BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 3. April 2024

Teil römisch drei

59. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

59. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

[Durchführungsprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsprotokoll in armenischer Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

Das Durchführungsprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Mai 2024 in Kraft.

Edtstadler