Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 3. April 2024 | Teil römisch drei |
56. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Uganda am 27. März 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 130 aus 2023,) hinterlegt.
Edtstadler