BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 19. März 2024

Teil römisch drei

46. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

46. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2022,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Kamerun1

15. Dezember 2023

Tunesien1

8. März 2024

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.