Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 19. März 2024 | Teil römisch drei |
46. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität |
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2022,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Kamerun1 | 15. Dezember 2023 | |
Tunesien1 | 8. März 2024 | |
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.