Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 12. Februar 2024 | Teil römisch drei |
35. Kundmachung: | Geltungsbereich des Strafrechtsübereinkommens über Korruption |
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belarus am 18. Jänner 2024 das Strafrechtsübereinkommen über Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 173 aus 2023,) gekündigt. Die Kündigung wird mit 1. Mai 2024 wirksam.
Weiteren Mitteilungen der Generalsekretärin zufolge haben folgende weitere Staaten ihre Vorbehalte in Übereinstimmung mit Artikel 38, Absatz 2, des Übereinkommens für einen weiteren Zeitabschnitt von drei Jahren erneuert:
- Armenien1 am 4. Dezember 2023 mit Wirkung ab 1. Mai 2024;
- Finnland1 am 27. Oktober 2023 mit Wirkung ab 1. Februar 2024.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 173].