Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 12. Februar 2024 | Teil römisch drei |
34. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zivilrechtsübereinkommens über Korruption |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belarus am 18. Jänner 2024 das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2013,) gekündigt. Die Kündigung wird am 1. Mai 2024 wirksam.
Weiters hat die Ukraine am 19. April 2022 eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abgegeben.1
Edtstadler
1 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ einsehbar.