BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 6. Februar 2024

Teil römisch drei

28. Kundmachung:

Geltungsbereich der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

28. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats haben die Niederlande die Anwendbarkeit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 162 aus 2021,) auf den karibischen Teil der Niederlande (die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba) mit Wirkung vom 22. Jänner 2024 erstreckt und dabei eine Erklärung nach Artikel 2, Absatz 2 und Artikel 3, Absatz eins, der Charta abgegeben.1

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 148].