BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 6. Februar 2024

Teil römisch drei

26. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

26. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Frankreich die anlässlich der Hinterlegung seiner Genehmigungsurkunde am 15. Juni 2001 abgegebene Erklärung betreffend den Ausschluss der territorialen Anwendung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 1997,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2011,) in Bezug auf Französisch-Polynesien mit Wirkung vom 16. Jänner 2024 zurückgenommen.

Edtstadler