Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 17. Dezember 2024 | Teil römisch drei |
204. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen |
Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen sind folgende Mitteilungen betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2016,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2024,) eingelangt:
Bhutan1 hat am 13. März 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen hinterlegt;
Irland hat am 31. Oktober 2024 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll hinterlegt.
Weiters hat das Vereinigte Königreich1 am 17. September 2024 die Erstreckung der Anwendung des Übereinkommens auf Bermuda nach Maßgabe einer Auslegungserklärung und eines Vorbehalts zu Artikel 12, des Übereinkommens notifiziert. Die Erstreckung ist mit 17. September 2024 wirksam geworden.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15 bzw. CHAPTER IV.15.a].