Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 17. Dezember 2024 | Teil römisch drei |
200. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Dominica1 am 5. Dezember 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2024,) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt zu Artikel 20, angebracht sowie als weiteren Vorbehalt erklärt, sich durch Artikel 30, Absatz eins, des Übereinkommens nicht als gebunden zu betrachten.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.9].