Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 22. November 2024 | Teil römisch drei |
184. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts |
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 28. Oktober 2024 die Kontaktdaten seiner nach Artikel 2, des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1985,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2023,) notifizierten zentralen Behörde1 für England und Wales wie folgt aktualisiert:
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 325/2013.