BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 22. November 2024

Teil römisch drei

184. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

184. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 28. Oktober 2024 die Kontaktdaten seiner nach Artikel 2, des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1985,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2023,) notifizierten zentralen Behörde1 für England und Wales wie folgt aktualisiert:

The International Child Abduction and Contact Unit (ICACU)
Office of the Official Solicitor and Public Trustee
102 Petty France Post Point 0.53
London SW1H 9AJ

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 325/2013.