Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 13. November 2024 | Teil römisch drei |
179. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 4. November 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 25 aus 2024,) hinterlegt.
Edtstadler