Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 5. November 2024 | Teil römisch drei |
174. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2411 Ausschussbericht 2642 Sitzung 270,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11600 Sitzung 969,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in georgischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 30. November 2023 bzw. 27. September 2024 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Dezember 2024 in Kraft.
Nehammer