BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 5. November 2024

Teil römisch drei

174. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2411 Ausschussbericht 2642 Sitzung 270,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11600 Sitzung 969,, )

174.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in georgischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 30. November 2023 bzw. 27. September 2024 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Dezember 2024 in Kraft.

Nehammer