Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 5. November 2024 | Teil römisch drei |
173. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2562 Ausschussbericht 2641 Sitzung 270,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11599 Sitzung 969,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 18, Absatz 2, des Abkommens wurden am 28. Oktober 2021 bzw. 1. Oktober 2024 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18, Absatz 2, mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Nehammer