Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 23. Jänner 2024 | Teil römisch drei |
17. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ägypten am 15. Dezember 2023 in Übereinstimmung mit Anhang 3 die Buchstabengruppe „ET“ als Unterscheidungszeichen gemäß Artikel 45, Absatz 4, des Übereinkommens über den Straßenverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2024,) notifiziert.
Edtstadler