Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 21. Oktober 2024 | Teil römisch drei |
163. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Griechenland am 13. September 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 71 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2023,) hinterlegt und dabei gemäß "Art". römisch elf.7 des Übereinkommens den Vorbehalt erklärt, "Art". römisch sechs.3 des Übereinkommens nicht anzuwenden, sowie gemäß "Art". römisch zwei.2 und "Art". römisch neun.2 des Übereinkommens erklärt, dass die zuständige nationale Behörde in Griechenland das Hellenic National Academic Recognition and Information Centre (Hellenic NARIC – DOATAP) ist.
Edtstadler