BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 9. Oktober 2024

Teil römisch drei

156. Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2591 Ausschussbericht 2691 Sitzung 272,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11556 Sitzung 970,, )

156.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Ziffer eins Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ziffer 2 Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Artikel 50, Absatz 2, Ziffer 4, B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

[Übereinkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und von dem Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. September 2024 beim Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz 3, für Österreich mit 11. September 2025 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert:

Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Kirgisistan, Lesotho, Mauritius, Mexiko, Republik Moldau, Namibia, Nigeria, Nordmazedonien, Norwegen, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Samoa, San Marino, Somalia, Spanien, Südafrika, Uganda, Uruguay, Vereinigtes Königreich, Zentralafrikanische Republik.

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