Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 12. September 2024 | Teil römisch drei |
146. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut |
Laut Mitteilung der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Malta am 15. Juli 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2024,) hinterlegt.
Edtstadler