Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 12. September 2024 | Teil römisch drei |
143. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kuwait mit 26. August 2024 die anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2002, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 189 aus 2023,) abgegebene interpretative Erklärung1 zurückgenommen.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 213/2013 durch Verweis auf die Website der Vereinten Nationen und einsehbar unter http://treaties.un.org/ [CHAPTER XVIII.11].