Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 6. September 2024 | Teil römisch drei |
140. Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2501 Ausschussbericht 2650 Sitzung 272,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11588 Sitzung 969,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Zusatzprotokoll in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]
[Zusatzprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Zusatzprotokoll in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 6. August 2024 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Zusatzprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz 2, für Österreich mit 4. November 2024 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:
Aserbaidschan1, Belarus, Bulgarien, Dänemark (ohne die Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Islamische Republik Iran1, Italien, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Republik Moldau, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Oman1, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechien, Türkei1, Turkmenistan, Ukraine1, Usbekistan, Vereinigtes Königreich.
Nehammer
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.11.b].