BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 6. September 2024

Teil römisch drei

138. Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2464 Ausschussbericht 2477 Sitzung 257,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11457 Sitzung 965,, )

138.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Ziffer eins Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ziffer 2 Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Artikel 50, Absatz 2, Ziffer 4, B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon

[Göteborg-Protokoll in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Göteborg-Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Göteborg-Protokoll in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. Juni 2024 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Göteborg-Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 17, Absatz 2, für Österreich mit 11. September 2024 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten und folgende internationale Organisation das Göteborg-Protokoll ratifiziert, angenommen, genehmigt oder sind ihm beigetreten:

Belgien, Bulgarien1, Dänemark (ohne die Färöer und Grönland), Deutschland, Estland1, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Kanada, Kroatien1, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nordmazedonien, Niederlande (europäischer Teil)1, Norwegen, Portugal, Rumänien1, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten1, Vereinigtes Königreich1, Zypern.

Nehammer

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.1.h].