BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 30. Juli 2024

Teil römisch drei

127. Kundmachung:

Kündigung, in Bezug auf Sint Maarten, des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen

127. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Kündigung, in Bezug auf Sint Maarten, des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 1. Juni und 27. August 2004 über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 2005, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2018,) wurde in Bezug auf Sint Maarten gemäß seinem Artikel 13, von den Niederlanden mit Note vom 3. Juni 2022 gekündigt und ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2023 außer Kraft getreten.

Ab diesem Zeitpunkt war das gegenständliche Abkommen, nachdem es nun für alle Teile der ehemaligen Niederländischen Antillen gekündigt wurde, nicht mehr anwendbar.

Edtstadler