Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 30. Juli 2024 | Teil römisch drei |
125. Kundmachung: | Geltungsbereich des Vertrages über Spitzbergen |
Nach einer Mitteilung der Regierung der Französischen Republik als Depositär des Vertrages über Spitzbergen Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1930,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 53 aus 2017,) ist die Türkei am 11. April 2024 diesem Vertrag beigetreten.
Ferner hat Serbien am 5. September 2022 durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Depositär die Weitergeltung des Vertrags bestätigt.
Edtstadler