Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 30. Juli 2024 | Teil römisch drei |
121. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist Côte d’Ivoire am 6. Juni 2024 dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 78 aus 2024,) beigetreten.
Edtstadler