Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 30. Juli 2024 | Teil römisch drei |
119. Kundmachung: | Geltungsbereich der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen |
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats haben die Niederlande am 1. Juli 2024 eine Erklärung zu Artikel 2, Absatz eins, der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2024,) abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 148].