Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 4. Juli 2024 | Teil römisch drei |
111. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen |
Laut Mitteilung der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Saudi-Arabien am 22. April 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2007,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2024,) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Artikel 25, Absatz 4, des Übereinkommens abgegeben.
Edtstadler