BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 4. Juli 2024

Teil römisch drei

111. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

111. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Laut Mitteilung der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Saudi-Arabien am 22. April 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2007,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2024,) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Artikel 25, Absatz 4, des Übereinkommens abgegeben.

Edtstadler