Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 27. Juni 2024 | Teil III |
108. Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits | |
(NR: GP XXVI RV 504 AB 520 S. 68. BR: AB 10149 S. 891.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikation Österreichs gemäß Artikel 353, des Abkommens wurde am 14. Mai 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Artikel 353, mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 346 vom 15.12.2012 Sitzung 3, veröffentlicht. Die Beschlüsse des Assoziationsrates EU-Zentralamerika zur Änderung der Anhänge römisch II und römisch XVIII des Abkommens wurden im Amtsblatt der Europäischen Union wie folgt veröffentlicht:
Beschluss Nr. 5/2014 vom 7. November 2014, ABl. Nr. L 196 vom 24.7.2015 Sitzung 59;
Beschluss Nr. 1/2020 vom 14. Dezember 2020, ABl. Nr. L 25 vom 26.1.2021 Sitzung 1 und
Beschluss Nr. 1/2022 vom 23. Juni 2022, ABl. Nr. L 216 vom 19.8.2022, Sitzung 22.
Nehammer