BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 27. Juni 2024

Teil römisch drei

107. Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2410 Ausschussbericht 2507 Sitzung 259,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11483 Sitzung 966,, )

107.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 13. Juni 2024 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch acht, Absatz 2, für Österreich mit 1. Juli 2024 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten und folgende internationale Organisation das Abkommen ratifiziert, genehmigt oder sind ihm beigetreten:

Bangladesch, Brasilien, China, Ecuador, El Salvador, Finnland, Indien, Kenia, Republik Korea, Liberia, Mongolei, Niederlande (europäischer Teil), Oman, Pakistan, Panama, Peru, Philippinen, Ruanda, Schweden, Spanien, Sri Lanka, Thailand, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Nehammer